Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25) |
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
(2) Erscheint zur Erreichung dieses Ziels ein Tätigwerden der Union erforderlich und sehen die Verträge hierfür keine Befugnisse vor, so können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften erlassen, mit denen die Ausübung der Rechte nach Absatz 1 erleichtert wird.
(3) Zu den gleichen wie den in Absatz 1 genannten Zwecken kann der Rat, sofern die Verträge hierfür keine Befugnisse vorsehen, gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die die soziale Sicherheit oder den sozialen Schutz betreffen. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
Rechtsprechung zu Art. 21 AEUV
738 Entscheidungen zu Art. 21 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 26.04.2022 - C-368/20
Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
Landespolizeidirektion Steiermark (Durée maximale du contrôle aux frontières ...
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-368/20
- EuGH, 14.12.2021 - C-490/20
Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20
Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 18 AS 312/22
Unionsbürger - Leistungsausschluss - nicht verheiratete Partner - einstweiliger ...
- EuGH, 10.03.2022 - C-247/20
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète) ...
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19
Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 K 17.1538
Prozesskostenhilfe für Klage eines drittstaatsangehörigen Vaters eines ...
- VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538
Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen ...
- VG Augsburg, 20.11.2017 - Au 6 K 17.1538
Art. 21 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 21 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Freizügigkeit