Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25) |
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
(2) Erscheint zur Erreichung dieses Ziels ein Tätigwerden der Union erforderlich und sehen die Verträge hierfür keine Befugnisse vor, so können das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Vorschriften erlassen, mit denen die Ausübung der Rechte nach Absatz 1 erleichtert wird.
(3) Zu den gleichen wie den in Absatz 1 genannten Zwecken kann der Rat, sofern die Verträge hierfür keine Befugnisse vorsehen, gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen erlassen, die die soziale Sicherheit oder den sozialen Schutz betreffen. Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments.
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Rechtsprechung zu Art. 21 AEUV
988 Entscheidungen zu Art. 21 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 01.10.2026 - C-131/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-131/25
Generalanwalt Richard de la Tour: Nichtansässige Studierende, die die ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-131/25
- BVerwG, 13.06.2024 - 1 C 5.23
Unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht kann neben anderweitigem Aufenthaltsrecht ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116
Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung ...
- VGH Bayern, 05.09.2019 - 10 C 19.1664
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Anforderungen an die ...
- VGH Bayern, 16.11.2022 - 10 B 20.2616
Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft bei der Pflege eines lebensbedrohlich ...
- VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-279/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, ...
- BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19
Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538
Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen ...
- VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538
Art. 21 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 21 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Freizügigkeit