Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25) |
Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates. Die Mitgliedstaaten treffen die notwendigen Vorkehrungen und leiten die für diesen Schutz erforderlichen internationalen Verhandlungen ein.
Der Rat kann gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Richtlinien zur Festlegung der notwendigen Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung dieses Schutzes erlassen.
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Rechtsprechung zu Art. 23 AEUV
18 Entscheidungen zu Art. 23 AEUV in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 20.05.2026 - 39 L 150.26
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas-Post ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-819/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 26.03.2026 - C-819/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrollen, ...
- EuGH, 26.03.2026 - C-819/25
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2022 - 11 S 1023/20
Rücknahme seiner Einbürgerung; Ermessensausfall in Bezug auf den Verlust der ...
- EuG, 08.06.2021 - T-252/20
Silver u.a./ Rat - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des ...
Zum selben Verfahren:
- EuG - T-252/20 (anhängig)
Silver u.a./ Rat
- EuG - T-252/20 (anhängig)
- EuG, 08.06.2021 - T-198/20
Shindler u.a./ Rat - Nichtigkeitsklage - Raum der Freiheit, der Sicherheit und ...
- VG Berlin, 28.10.2022 - 34 K 513.20 Corona
Konsularhilfe: Anspruch gegen einen Unionsbürger auf Ersatz für Auslagen im ...
- VG Berlin, 27.10.2022 - 34 K 370.20 Corona
Konsularhilfe: Anspruch gegen einen Unionsbürger auf Ersatz für Auslagen im ...
Querverweise
Auf Art. 23 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- EU-Vertrag (EU)
- Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Gemeinsame Bestimmungen.
- § 35 (ex-Artikel 20 EUV)