Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25) |
(1) Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Dieses Recht wird vorbehaltlich der Einzelheiten ausgeübt, die vom Rat einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments festgelegt werden; in diesen können Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, wenn dies aufgrund besonderer Probleme eines Mitgliedstaats gerechtfertigt ist.
(2) Unbeschadet des Artikels 223 Absatz 1 und der Bestimmungen zu dessen Durchführung besitzt jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Dieses Recht wird vorbehaltlich der Einzelheiten ausgeübt, die vom Rat einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments festgelegt werden; in diesen können Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, wenn dies aufgrund besonderer Probleme eines Mitgliedstaats gerechtfertigt ist.
Rechtsprechung zu Art. 22 AEUV
18 Entscheidungen zu Art. 22 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche ...
- VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17
Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der ...
- StGH Bremen, 31.01.2014 - St 1/13
Verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts
- EuG, 08.06.2021 - T-252/20
Silver u.a./ Rat
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern ...
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
- EuG, 08.06.2021 - T-198/20
Shindler u.a./ Rat
Zum selben Verfahren:
- EuG - T-198/20 (anhängig)
Shindler u.a./ Rat
- EuG - T-198/20 (anhängig)
Art. 22 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 22 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Ausländerstimm- und -wahlrecht