Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Zweiter Teil - Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft (Art. 18 - 25) |
(1) Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, hat in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Dieses Recht wird vorbehaltlich der Einzelheiten ausgeübt, die vom Rat einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments festgelegt werden; in diesen können Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, wenn dies aufgrund besonderer Probleme eines Mitgliedstaats gerechtfertigt ist.
(2) Unbeschadet des Artikels 223 Absatz 1 und der Bestimmungen zu dessen Durchführung besitzt jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Dieses Recht wird vorbehaltlich der Einzelheiten ausgeübt, die vom Rat einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments festgelegt werden; in diesen können Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, wenn dies aufgrund besonderer Probleme eines Mitgliedstaats gerechtfertigt ist.
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Rechtsprechung zu Art. 22 AEUV
35 Entscheidungen zu Art. 22 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 19.11.2024 - C-808/21
Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21
Generalanwalt Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21
- EuGH, 19.11.2024 - C-814/21
Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21
Kommission/ Polen () und qualité de membre d'un parti politique) - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21
- EuGH, 09.06.2022 - C-673/20
Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
Préfet du Gers und Institut National de la Statistique und des Études Économiques ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-673/20
- EuGH, 18.04.2024 - C-716/22
Préfet du Gers und Institut national de la statistique und des études économiques ...
- VG Berlin, 20.05.2026 - 39 L 150.26
Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas-Post ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-829/24
Generalanwältin Kokott: Mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz der nationalen ...
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche ...
Art. 22 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 22 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Ausländerstimm- und -wahlrecht