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Rechtsprechung
   LG Bonn, 30.09.2009 - 30 T 848/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10077
LG Bonn, 30.09.2009 - 30 T 848/09 (https://dejure.org/2009,10077)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.2009 - 30 T 848/09 (https://dejure.org/2009,10077)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 2009 - 30 T 848/09 (https://dejure.org/2009,10077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Befreiung einer Personengesellschaft von der Offenlegungspflicht durch Einbeziehung in den selbst aufgestellten Konzernabschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Offenlegung des Jahresabschlusses - Befreiung gem. § 264 Abs. 1 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung eines Mutterunternehmens in der Rechtsform einer Personengesellschaft von einer Offenlegungspflicht durch Einbeziehung in den von ihm selbst aufgestellten Konzernabschluss

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1208
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 03.04.2009 - 30 T 256/09

    Offenlegung, Ordnungsgeld, Befreiung, Konzernabschluss

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2009 - 30 T 848/09
    Zur Vermeidung einer Ordnungsgeldfestsetzung nach § 335 Abs. 3 Satz 4 HGB müssen die Voraussetzungen einer Befreiung nach § 264b HGB jedoch innerhalb der Nachfrist nach § 335 Abs. 3 Satz 1 HGB erfüllt sein (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 03.04.2009, 30 T 256/09, nrwe.de).
  • LG Bonn, 13.11.2009 - 30 T 1279/09

    Beitritt einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter einer …

    Aus diesem Grund ist nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Bonn ein Ordnungsgeld auch dann festzusetzen, wenn die Jahresabschlussunterlagen zwar vor der Ordnungsgeldentscheidung, aber erst nach Ablauf der Nachfrist eingereicht werden oder wenn die Offenlegungspflicht in diesem Zeitraum wegen Befreiung nach § 264b HGB entfällt (vgl. Beschlüsse vom 03.04. und 30.09.2009, 30 T 256/09 und 30 T 848/09, nrwe.de).
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