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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,196
VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13 (https://dejure.org/2015,196)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2015 - 30-VI-13 (https://dejure.org/2015,196)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 30-VI-13 (https://dejure.org/2015,196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer in kommunalen Satzungen im Hinblick auf die Definition der Hauptwohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13
    Rn. 2 1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.) Regelungen über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer in kommunalen Satzungen wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 GG für nichtig erklärt.

    Etwas anderes könne auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.) nicht entnommen werden.

    Die Begründung der angegriffenen Entscheidungen, die Ausnahmevorschrift in der Zweitwohnungsteuersatzung bezwecke die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316 ff.), ist jedenfalls nicht willkürlich.

    Rn. 32 Die vom Beschwerdeführer beanstandete Auslegung des § 2 Nr. 2 Buchst. c ZwStS ist verfassungskonform; sie stellt - unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (BVerfGE 114, 316/336) - insbesondere keinen Verstoß gegen das aus Art. 124 Abs. 1 BV folgende Verbot der Diskriminierung von Ehe und Familie dar.

    Das Innehaben einer Zweitwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung finanzieller Mittel erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfG vom 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/348; BVerfGE 114, 316/334).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13
    Darüber hinaus ist der Normgeber aufgrund des Wesens der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinn des Art. 105 Abs. 2 a GG gehindert, Gründe für den Aufenthalt am Ort des Zweitwohnsitzes zur Begründung der Steuerpflicht heranzuziehen (BVerfG vom 17.2.2010 BayVBl 2010, 535/536).

    Denn Belastungsgrund für den steuerbaren Aufwand ist allein der im Konsum bestimmter Güter zum Ausdruck kommende äußere Eindruck einer besonderen Leistungsfähigkeit, ohne Rücksicht auf den persönlichen Anlass, den Grund oder das Motiv für den betriebenen Aufwand (BVerfG BayVBl 2010, 535/536).

    Jedenfalls solange die Höhe der Zweitwohnungsteuer - wie hier - mit zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt, entfaltet sie auch keine eingriffsgleiche Wirkung in Art. 124 Abs. 1 und Art. 126 Abs. 1 BV (vgl. BVerfG BayVBl 2010, 535/536; vom 19.5.2008 NVwZ-RR 2008, 723/724; BFH vom 13.4.2011 BFHE 234, 90/96).

  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 12.01.2015 - 30-VI-13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann auch bei einem eindeutigen Gesetzeswortlaut eine Gesetzeslücke vorliegen, die dann von den Fachgerichten in einer dem Gesetzeszweck, der Entstehungsgeschichte und der Gesetzessystematik entsprechenden Weise zu schließen ist (BFH vom 11.2.2010 BFHE 229, 385/390; vom 21.2.2013 BFHE 240, 487/493).

    Zur Lückenfüllung kommen insbesondere Analogie, teleologische Extension oder Reduktion in Betracht (BFHE 229, 385/390).

    Die Unvollständigkeit muss sich bereits aus der dem Gesetz immanenten Zwecksetzung ergeben und nicht nur aus einer selbständigen kritischen Würdigung des Gesetzes (BFHE 229, 385/390; 240, 487/493).

  • FG Köln, 18.10.2016 - 8 K 3825/11

    Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im …

    Dass eine gesetzliche Regelung nur rechtspolitisch im Sinne der Korrektur eines rechtspolitischen Fehlers als verbesserungswürdig anzusehen ist, reicht nicht (vergl. zum Ganzen: Bay. Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 12.1.2015 Vf.30-VI-13, juris zu einem Ausnahmetatbestand zur Zweitwohnungssteuer der Stadt Freisingen, m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BFH).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene …

    Die Differenzierung zwischen den beiden Personengruppen ist gerechtfertigt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2011 14 A 585/11, Gemeindehaushalt 2011, 166; a.A. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2013 4 ZB 12.1040, n.v.; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2015 Vf. 30-VI-13, Bayerische Verwaltungsblätter 2015, 522).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …

    Rn. 33 Verwaltungsakte, die Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gewesen und in diesem bestätigt worden sind, können im Verfassungsbeschwerdeverfahren zwar in die Prüfung einbezogen, aber nur in den engen Grenzen geprüft werden, die der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen gesetzt sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.12.1988 VerfGHE 41, 140/146; vom 7.2.2012 BayVBl 2012, 427; vom 12.1.2015 - Vf. 30-VI-13 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung …

    Die Verfassungsbeschwerde lässt aber nicht erkennen, inwiefern die Fachgerichte damit und mit ihren daran anknüpfenden Ausführungen zur Bestimmtheit des angefochtenen Verwaltungsakts den Wertgehalt der genannten Grundrechte und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - (vgl. etwa VerfGH vom 15.3.2007 VerfGHE 60, 58/61 f.; vom 20.12.2012 BayVBl 2013, 334; vom 12.1.2015 BayVBl 2015, 522 Rn. 19;… BayVBl 2016, 49 Rn. 32;… vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 27) verkannt haben sollen.
  • SG Speyer, 13.05.2015 - S 1 AL 311/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei …

    Maßstab der Auslegung des Gesetzes ist der Wille des Gesetzgebers, wie er in der Norm objektiv zum Ausdruck kommt (allgemeiner Auslegungsmaßstab, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.10.1966 = BVerfGE 20, 283 (293); zuletzt etwa Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 12.1.2015, Vf. 30-VI-13 nach juris).
  • VerfGH Bayern, 11.04.2016 - 68-VI-14

    Unwirksamkeit einer Erklärung, "im meldeamtlichen Sinne" aus einer Kirche …

    Rn. 16 Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) verbürgt keine subjektiven verfassungsmäßigen Rechte, so dass eine Verfassungsbeschwerde hierauf nicht gestützt werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 11.9.2013 VerfGHE 66, 153/155; vom 12.1.2015 BayVBl 2015, 522 Rn. 16).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 19/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschluss über Gehörsrüge nicht …

    Rn. 19 Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Geldleistungspflichten den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse so grundlegend beeinträchtigen, dass sie eine erdrosselnde Wirkung haben (vgl. VerfGH Berlin…, Beschluss vom 12. Dezember 2003, - VerfGH 101/01, Rn. 11, juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - Vf 30-VI-13, Rn. 35, juris; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 78, 232, 243; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 23.03.2017 - 6-VII-16

    Unzulässigkeit einer gegen gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen …

    Rn. 14 Der Antragsteller geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die lediglich das Vermögen und nicht einen konkreten Eigentumsgegenstand betreffen, den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nur berührt, wenn die Abgabe die Pflichtigen unverhältnismäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt (vgl. VerfGH vom 19.6.2009 VerfGH 62, 113/119; vom 12.1.2015 BayVBl 2015, 522 Rn. 35;… BVerfG vom 29.9.2001 - 2 BvR 1404/01 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung im Ausland

    Ist die Zweitwohnung einer verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person nicht die - aus beruflichen Gründen - vorwiegend genutzte, besteht kein hinreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von verheirateten und ledigen Berufstätigen mit der Konsequenz, dass nur ledige Berufstätige, nicht aber Verheiratete Zweitwohnungsteuer zahlen müssen (BayVerfGH, E.v. 12.1.2015 - Vf. 30-VI-13 - juris Rn. 28;… BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris Rn. 13).
  • SG Trier, 30.01.2015 - S 4 AS 150/14

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - keine Notwendigkeit eines …

    Rn. 35 Maßstab der Auslegung des Gesetzes ist der Wille des Gesetzgebers, wie er in der Norm objektiv zum Ausdruck kommt (allgemeiner Auslegungsmaßstab, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.10.1966 = BVerfGE 20, 283 (293); zuletzt etwa Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 12.1.2015, Vf. 30-VI-13 nach juris).
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