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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5827
LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93 (https://dejure.org/1994,5827)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.1994 - 307 S 396/93 (https://dejure.org/1994,5827)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 307 S 396/93 (https://dejure.org/1994,5827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Kündigung durch Gemeinschaft von Vermietern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe einer Wohnung nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigung eines Mietverhältnisses mit mehreren Personen als Vermieter nur durch alle Vermieter gemeinsam; Eintritt aller Wohnungseigentümer in den Mietvertrag; Konkludente Zustimmung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - C 93/93
  • LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.12.1990 - REMiet 2/90

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid über eine Vorlage in einer Mietsache; …

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93
    Ein einheitliches Mietverhältnis mit nunmehr mehreren Personen auf der Vermieterseite bleibt demzufolge auch dann bestehen, wenn das Eigentum an eigentlichen Wohnräumen einerseits und mitvermieteten Nebenräumen (Keller, Boden oder Garage) andererseits auf jeweils unterschiedliche Personen oder Personenmehrheiten übertragen wird (BayObLG, neg. RE vom 12.12.1990, NJW-RR 1991, 651 f.).
  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in …

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93
    Dabei hat sich das Mietverhältnis nicht in mehrere Mietverhältnisse über die jeweils in das Eigentum unterschiedlicher Erwerber übergehenden Räume aufgespaltet da § 571 BGB als Rechtfolge nur einen einheitlichen Übergang des gesamten Mietverhältnisses auf den oder die Erwerber anordnet (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1973, NJW 1973, 455 f.).
  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in …

    Auszug aus LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93
    Durch die Veräußerung des Sondereigentums an der Wohnung und der Mieteigentumsante jedenfalls an der von den Beklagten als Keller genutzten Fläche sind dann die jeweiligen Erwerber - außer den Klägern also noch weitere Wohnungseigentümer - in den Mietvertrag eingetreten (vgl. BayObLG, RE vom 24.11.1981, NJW 1982, 451 f. zur Teilung eines mehreren Mieteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in Wohnungseigentum;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl. 1988, Rdn. I 49).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch …

    Eine in Rechtsprechung und Schrifttum weit verbreitete Auffassung nimmt daher jedenfalls in Fällen, in denen die Wohnungseigentümer sondereigentumsfähige Bestandteile des Gebäudes in gemeinschaftliches Eigentum überführt haben, eine Vermieterstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Mietverhältnis an (OLG Hamburg…, Beschluß vom 18. Juli 1996 aaO unter 2; OLG Celle, Beschluß vom 11. Oktober 1995, WuM 1996, 222 unter II 2 a; LG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1994, WuM 1994, 539 f und Urteil vom 19. November 1996, WuM 1997, 47 unter 2 und 3; AG Köln, Urteil vom 21. Januar 1986, WuM 1986, 109; Beuermann WuM 1995, 5, 6 f;… Heile in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., 1999, Kap. II Rdnr. 862;… Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., 1999, § 571 BGB Rdnr. 8;… Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., 1988, I 49).
  • KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97

    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

    Die Auffassung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (…aaO., desgleichen: LG Stuttgart, WuM 1988, 404; LG Berlin, GE 1989, 943 und GE 1997, 745; LG Hamburg, WuM 1994, 539 ; 1997, 47; AG Stuttgart, WuM 1988, 404; AG Schöneberg, GE 1998, 683; Teitge in ZMR 1987, 281; Beuermann in WuM 1995, 5, 6 [Nr. 18]; Sternel in MDR 1997, 315, 316; Weitemeyer in NZM 1998, 169 ff., 173), die Wohnungseigentümer, denen keiner der vermieteten Räume der Mietwohnung vom Vermieter veräußert worden ist, die also kein Sondereigentum an jener Mietwohnung oder einem der ihr zugehörigen Räume erworben haben, seien ebenfalls anstelle des bisherigen Eigentümers und Vermieters in die sich (während der Dauer ihres Eigentums?) aus dem Mietverhältnis über die zu dem fremden Wohnungseigentum gehörige Wohnung ergebenden Rechte und Verpflichtungen eingetreten, ist nach Auffassung des beschließenden Senats mit der Vorschrift des § 571 BGB nicht zu vereinbaren.

    Der von Emmerich ferner zitierte Beschluß des LG Hamburg vom 16. Februar 1994 (WuM 1994, 539 ) betrifft zwar einen dem vorliegenden gleichen Fall, jedoch begründet das LG seine Ansicht unter Berufung auf den Rechtsentscheid des BayObLG vom 24. November 1981 (NJW 1982, 451 ).

  • OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kündigung eines Mietverhältnisses

    Die Antragsteller haben sich darauf gestützt, daß in LG Hamburg WuM 1994, 539 offengeblieben sei, ob für eine entsprechende Kündigung von Flächen in gemeinschaftlichem Eigentum ein Mehrheitsbeschluß ausreiche oder ob Vollmachten aller Wohnungseigentümer nötig seien.

    Soweit die anderen Wohnungseigentümer als Miteigentümer in das Mietverhältnis eingetreten sind, kann ihre Mitwirkung bei der Kündigung im vorliegenden Zusammenhang nicht als entbehrlich angesehen werden, und zwar zumindest im Hinblick auf die Rechtsprechung in Mietesachen (vgl. LG Hamburg WuM 1994, 539; AG Stuttgart WuM 1973, 194; AG Nürnberg WuM 1983, 144; AG Köln WuM 1986, 109).

  • OLG Celle, 01.09.1994 - 2 U 124/94

    Erlöschen von Nutzungsrechten an Dachgeschossräumen auf Grund einer Kündigung; …

    § 571 BGB sieht vor, daß bei Veräußerungsgeschäften eine, Mehrheit von Vermietern entsteht, wenn Teile der Mietsache, die ursprünglich Gegenstand eines einheitlichen Mietvertrages waren, an verschiedene Erwerber veräußert werden (BGH, NJW 1973, 455; KG, WuM 1993, 4231 BayObLG, NJW-RR 1991, 651 = WuM 1991, 78 [BayObLG 12.12.1990 - RE Miet 2/90]; LG Hamburg, WuM 1994, 539 [LG Hamburg 16.02.1994 - 307 S 396/93] Bub/Treffer/Heile, a.a.O., Kap. II Rn. 862;… Palandt/Putzo, BGB, 54. Aufl., § 571 Rn. 6).

    Die anders lautenden Entscheidungen (BayObLG, NJW-RR 1991, 651; LG Hamburg, WuM 1994, 539 [LG Hamburg 16.02.1994 - 307 S 396/93]) seien unzutreffend oder beträfen den vorliegenden Fall nicht, weil sie sich nicht mit der besonderen Problematik des § 564b Abs. 2 Nr. 4 BGB auseinandersetzten.

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