Rechtsprechung
| LG Hamburg, 14.04.2008 - 307 T 22/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 14.02.2008 - 518 C 366/07
- LG Hamburg, 14.04.2008 - 307 T 22/08
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 450
Wird zitiert von ...
- AG Gronau, 19.11.2018 - 2 C 121/18
Fristlose Mietvertragskündigung bei tätlichem Angriff und Beleidigung
Rn. 37 Ein solches einmaliges Verhalten begründet zwar keine nachhaltige Störung des Hausfriedens im Sinne des § 569 Abs. 2 BGB, da es an der für eine nachhaltige Störung erforderlichen Dauerhaftigkeit des Verhaltens fehlt (Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2012, Az. I-10 U 44/12; OLG Köln, Urteil vom 12.11.2010, Az. 1 U 26/10;… Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 569 BGB Rn. 22. Vgl. auch LG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2008, Az. 307 T 22/08: Keine nachhaltige Störung bei einmaligem Faustschlag gegen einen Hauswart), allerdings verdrängt die Regelung des § 569 Abs. 2 BGB nicht § 543 Abs. 1 BGB (…vgl. Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 569 Rn. 19).
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