Rechtsprechung
LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr einer Marke wird vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft und einer allenfalls mittleren Ähnlichkeit nicht begründet; Begründung der Verwechslungsgefahr einer Marke vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechslungsgefahr einer Marke wird vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft und einer allenfalls mittleren Ähnlichkeit nicht begründet; Begründung der Verwechslungsgefahr einer Marke vor dem Hintergrund einer unterdurchschnittlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
- LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/110
- OLG Köln, 08.04.2011 - 6 U 158/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
Zwischen diesen, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (BGH v. 29.07.2009, I ZR 102/07 - AIDA/AIDU; BGH v. 28.06.2007, I ZR 132/04 - INTERCONNECT/T-InterConnect). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
Zwischen diesen, die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (BGH v. 29.07.2009, I ZR 102/07 - AIDA/AIDU; BGH v. 28.06.2007, I ZR 132/04 - INTERCONNECT/T-InterConnect). - BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05
Pantogast
Auszug aus LG Köln, 26.08.2010 - 31 O 153/10
Entscheidend für die Frage der Markenähnlichkeit ist dabei der Gesamteindruck der sich gegenüber stehenden Zeichen (BGH GRUR 2008, 909 - Pantogast m.w.N.).