Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.05.2020 - 31 U 64/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Münster, 19.04.2018 - 14 O 317/17
- OLG Hamm, 05.05.2020 - 31 U 64/18
- BGH, 30.03.2021 - XI ZR 267/20
Wird zitiert von ... (2)
- LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: …
Einige Oberlandesgerichte sind dem BGH bereits gefolgt (OLG München…, Beschluss vom 03.04.2020 - 19 U 367/20 - ECLI:DE:OLGMUEN:2020:0403.19U367.20.0A, BeckRS 2020, 6106, Rn. 43 ff.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 03.04.2020 - 6 U 182/19 - BeckRS 2020, 5408, Rn. 21 ff., ECLI:DE:OLGSTUT:2020:0405.6U182.19.00 ; und bisher unveröffentlichte Entscheidungen des OLG Hamm 05.05.2020 I-31 U 64/18, des OLG Schleswig, Urteil vom 28.05.2020 - 5 U 195/19 -, des OLG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2020 - 13 U 37/20 - und des OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.04.2020 - 8 U 3/20 -). - LG Bielefeld, 05.05.2020 - 6 O 346/18 Rn. 35 Soweit die Klägerin rügt, die Beklagte habe in europarechtswidriger Weise in Form des sog. Kaskadenverweises unzureichende Angaben über den Beginn der Widerrufsfrist getätigt, ist der Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB in Kombination mit der beispielhaften Aufzählung von Pflichtangaben nach den Maßstäben des nationalen Rechts gem. Art. 247 § 6 Abs. 1 EGBGB klar und verständlich (BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 581/18 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 05.05.2020 - I-31 U 64/18 -).Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") ändert daran nichts.
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.