Rechtsprechung
| OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23 e |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 42 Abs. 2, § 406 Abs. 1 S. 1
Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags - RA Kotz
Sachverständiger überschreitet Gutachtenauftrag - befangen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlich bestellten Sachverständigen aufgrund Beantwortung vom Auftrag nicht erfasster Fragen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gutachtenauftrag überschritten: Sachverständiger befangen?
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sachverständige und Unparteilichkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Machen "überschießende" Feststellungen den Sachverständigen befangen? (IBR 2023, 652)
Verfahrensgang
- LG München I, 10.02.2023 - 30 O 4461/19
- LG München I, 07.03.2023 - 30 O 4461/19
- OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- OLG München, 18.08.2020 - 20 W 1121/20
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; OLG München, Beschluss vom 5.10.2022; Az. 36 W 1320/22 = BeckRS 2022; jeweils zitiert nach beck-online).Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris; OLG München, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 20 W 1742/20 = BeckRS 2021, 205, beck-online).
- OLG Celle, 25.05.2010 - 13 Verg 7/10
Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren wegen Besorgnis der …
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung eigenmächtig über die ihm durch den Beweisbeschluss und den Gutachtenauftrag gezogenen Grenzen hinausgeht und sich daraus eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei ergibt (vgl. OLG Köln Beschluss vom 18.10.2016, Az. 24 W 44/16 = BeckRS 2016, 110981; beck-online) oder aber den Prozessbeteiligten in unzulässiger Weise den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.5.2010, Az. 13 Verg 7/10 = BeckRS 2010, 16079; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.11.2007, Az. 5 W 133/07 = BeckRS 2007, 19605; zitiert jeweils nach beck-online) beck-online).Vielmehr ist insoweit eine Entscheidung nach Lage des Einzelfalls zu treffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.5.2010, Az. 3 Verg 7/10 = BeckRS 2010, 16079; beck-online).
- BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
Sachverständigenablehnung IV
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555, beck-online).
- BGH, 07.11.2018 - IV ZB 13/18
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten …
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Vielmehr sind die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.11.2018, Az. IV ZB 13/18 = MDR 2019, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007, Az. 1 W 23/07; OLG München, Beschluss vom 16. Februar 1994, Az. 11 W 698/94; zitiert jeweils nach juris; ZöllerG. - OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20
Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris; OLG München, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 20 W 1742/20 = BeckRS 2021, 205, beck-online). - BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18
Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der …
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Rn. 45 Eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 574 Abs. 1 S.1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO durch den Einzelrichter kommt nicht in Betracht (vgl. BGH BeckRS 2018, 26436; beck-online). - OLG Koblenz, 24.01.2013 - 4 W 645/12
Einseitiger Internetauftritt kann Besorgnis der Befangenheit begründen - …
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Rn. 27 Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können auch dadurch begründet sein, wenn seine Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten (vgl. OLG Koblenz DS 2013, 110, beck-online). - BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris; OLG München, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 20 W 1742/20 = BeckRS 2021, 205, beck-online). - BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; OLG München, Beschluss vom 5.10.2022; Az. 36 W 1320/22 = BeckRS 2022; jeweils zitiert nach beck-online). - OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des …
Auszug aus OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Vielmehr sind die Kosten als solche des Rechtsstreits gem. § 91 ZPO von der in der Hauptsache unterliegenden Partei zu tragen (vgl. BGH, Beschluss v. 07.11.2018, Az. IV ZB 13/18 = MDR 2019, 189; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 2007, Az. 1 W 23/07; OLG München, Beschluss vom 16. Februar 1994, Az. 11 W 698/94; zitiert jeweils nach juris; ZöllerG. - OLG Oldenburg, 13.11.2007 - 5 W 133/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer …
- OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10
Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung …
- OLG München, 27.10.2020 - 20 W 1420/20
Keine Sachverständigenablehnung wegen mangelhaftem Gutachten oder fehlender …
- OLG Köln, 18.10.2016 - 24 W 44/16
Mangelhaftigkeit eines Pflasterbelages; Ablehnung eines Sachverständigen; Verstoß …
- OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Sachverständigenablehnung wegen Vorwegnahme der Untersuchung - Samsungkabel
- OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
- OLG Köln, 12.11.1980 - 2 W 100/80
Befangenheit; Verwandtschaft; Sachverständiger; Überprüfung
- OLG München, 04.12.2025 - 31 W 1483/25
Beschwerde, Richterablehnung, Befangenheit, Frist, Ablehnungsgesuch, …
Der Anschein der Befangenheit muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München, Beschluss vom 05.05.2023, 31 W 259/23 e, Rn. 56 = BeckRS 2023, 10498; OLG München…, Beschluss vom 05.10.2022, 36 W 1320/22 Rn. 8 =BeckRS 2022, 36072; beck-online).Rn. 20 Soweit - wie hier jedenfalls mittelbar - die Ablehnung des Sachverständigen auf dessen behauptete fehlende Sachkunde oder auf behauptete (schwere) Mängel in seinem Gutachten gestützt wird, gilt im Grundsatz, dass ein Mangel an Sachkunde sowie Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten dieses gegebenenfalls entwerten, regelmäßig nicht jedoch für sich allein die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen, denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.09.2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555; BGH, Beschluss vom 05.11.2002, X ZR 178/01 = BeckRS 2003, 94; OLG München, Beschluss vom 05.05.2023, 31 W 259/23 e, Rn. 56 = BeckRS 2023, 10498; OLG München, Beschluss vom 13.01.2021, 20 W 1742/20 = BeckRS 2021, 205; OLG München…, Beschluss vom 27.10.2020, 20 W 1420/20, Rn. 12; OLG München…, Beschluss vom 18.08.2020, 20 W 1121/20 = BeckRS 2020, 20319 Rn. 11; beck-online).
- OLG München, 27.03.2026 - 31 W 428/26
Befangenheitsantrag, Sachverständigenablehnung, Unparteilichkeit, Wirtschaftliche …
Eine tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit sind mithin nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 03.03.2025, 1 BvR 750/23, Rn. 100; BVerfG NJW 2012, 3228; BGH NJW 2020, 1680; OLG München…, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 31 W 1483/25 e -, Rn. 14, juris; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2023 - 31 W 259/23 e -, Rn. 56, juris).Rn. 14 Dies kann dann der Fall sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2023 - 31 W 259/23 e -, Rn. 56, juris), so insbesondere bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder engeren wirtschaftliche Beziehungen zu einer Partei (vgl. BGH BeckRS 2014, 22293; BGH DS 2008, 266) oder bei engeren und dauerhaften beruflichen Beziehungen (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 24045).
- OLG Hamburg, 10.10.2025 - 4 W 153/25
Voraussetzungen für die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen
Allerdings kann eine solche Besorgnis aus Sicht einer Partei gerechtfertigt sein, wenn die Feststellungen des Sachverständigen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinausgehen und vom Auftrag nicht erfasste Fragen beantworten (OLG München, Beschluss vom 05.05.2023, Az. 31 W 259/23e, BeckRS 2023, 10498). - OLG München, 08.01.2026 - 31 U 1183/23
Geschäftsunfähigkeit, Schenkung, Beweisaufnahme, Sachverständigengutachten, …
Rn. 24 Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich ein Sachverständiger im Zivilprozess nicht gleichsam"amtsermittelnd" betätigen und auf diese Art und Weise gegebenenfalls einer Prozesspartei Argumente für ihre Rechtsposition verschaffen darf, die sie ohne diese Tätigkeit des Sachverständigen nicht hätte (vgl. OLG München Beschluss vom 5.5.2023 - 31 W 259/23, BeckRS 2023, 10498 Rn. 41, beckonline).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".