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| OLG Hamm, 13.12.2017 - 31 W 40/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrages nach Widerruf - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 15.11.2017 - 14 O 40/17
- OLG Hamm, 13.12.2017 - 31 W 40/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2017 - 31 W 40/17
Rn. 5 Entgegen der Auffassung der Klägervertreter waren für die Festsetzung des Streitwertes nicht die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Ansatz zu bringen, wie der Bundesgerichtshof dies für die positive Feststellungsklage, dass sich das Darlehensverhältnis infolge des Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, bereits entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15, juris). - BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen …
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2017 - 31 W 40/17
Rn. 9 Soweit dem negativen Feststellungsantrag zu 1.), dass die Kläger zum Widerrufszeitpunkt keine über einen Betrag von 92.521,83 EUR hinausgehenden Zahlungen zu leisten haben, neben einer positiven Feststellungsklage kein eigenständiger, über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehender Wert zukommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16, juris Rn. 5), sind diese Grundsätze indes nicht anwendbar, wenn - wie hier - mit dem Antrag zu 2.) ausschließlich ein weiterer negativer Feststellungsantrag verfolgt wird. - BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2017 - 31 W 40/17
Rn. 9 Soweit dem negativen Feststellungsantrag zu 1.), dass die Kläger zum Widerrufszeitpunkt keine über einen Betrag von 92.521,83 EUR hinausgehenden Zahlungen zu leisten haben, neben einer positiven Feststellungsklage kein eigenständiger, über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehender Wert zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.03.2016 - XI ZR 39/15, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16, juris Rn. 5), sind diese Grundsätze indes nicht anwendbar, wenn - wie hier - mit dem Antrag zu 2.) ausschließlich ein weiterer negativer Feststellungsantrag verfolgt wird.
- OLG Brandenburg, 18.07.2018 - 4 U 140/17
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Vor diesem Hintergrund wäre es daher grundsätzlich denkbar, den Antrag, festzustellen, dass der Darlehensgeber nach Widerruf der auf den Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung keinen Anspruch auf Zins und Tilgung mehr hat, entsprechend dem Wert des Anspruchs, dessen sich der Darlehensgeber berühmt, nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 9 ZPO mit dem dreieinhalbfachen Wert der jährlichen Zinsleistungen zu bemessen (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 23.01.2018 - 6 U 238/16, juris Rn. 79; OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2017 - 31 W 40/17, juris Rn. 3 f.; OLG Köln…, Beschluss vom 05.12.2017 - 4 U 56/17, juris Rn. 5). - OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 19 U 49/18
Streitwertbestimmung bei negativem Feststellungsantrag auf Entfallen künftiger …
Denn eine auf die Zukunft gerichtete negative Feststellungsklage erfasst zwar auch sämtliche künftigen Einzelleistungen, stellt gerade wegen ihres umfassenden Abwehrinteresses notwendig aber bereits das Stammrecht selbst in Frage und fällt damit auch in den Anwendungsbereich von § 9 ZPO (a.A. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 11.04.2005, 17 W 21/05, Rn. 4, das die monatlich zu beanspruchenden Ratenzahlungen als aus dem Stammrecht fließende Nebenleistungen behandelt und deshalb den vollen Wert der noch offenen Darlehensvaluta ansetzt - dessen Fälligkeit sich die Bank in Fällen der vorliegenden Art indes, wie ausgeführt, gar nicht berühmt;… wie hier OLG Köln, Beschlüsse vom 08.05.2018, 4 W 16/18, Rn. 12, …und vom 05.12.2017, 4 U 56/17, Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2017, 31 W 40/17, Rn. 3).
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