Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.10.2015 - I-31 W 73/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Feststellung des Widerrufs eines Darlehensvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Feststellung des Widerrufs eines Darlehensvertrages
Verfahrensgang
- LG Detmold, 21.01.2015 - 12 O 51/15
- LG Detmold, 18.08.2015 - 12 O 51/15
- LG Detmold, 23.09.2015 - 12 O 51/15
- OLG Hamm, 21.10.2015 - I-31 W 73/15
- OLG Hamm, 23.11.2015 - 31 W 73/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 W 70/15
Zurückweisung der Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 W 73/15
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 15.06.2015, Az. 31 W 31/15, sowie Beschluss vom 21.10.2015, Az. 31 W 70/15) richtet sich der Streitwert einer Klage dann, wenn - wie vorliegend - die Feststellung begehrt wird, dass sich ein Darlehensvertrag infolge Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta. - OLG Hamm, 15.06.2015 - 31 W 31/15
Zurückweisung der Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 W 73/15
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 15.06.2015, Az. 31 W 31/15, sowie Beschluss vom 21.10.2015, Az. 31 W 70/15) richtet sich der Streitwert einer Klage dann, wenn - wie vorliegend - die Feststellung begehrt wird, dass sich ein Darlehensvertrag infolge Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat, nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta.
- LG Essen, 03.12.2015 - 6 O 331/15
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung einer Bank
Rn. 70 Die vom Antrag der Klägerin abweichende Höhe des Schadenersatzanspruchs folgt aus der Zugrundelegung der Berechnung des Vorschusses des Klägervertreters (Anl. K 5, Bl 31 GA) und eines Streitwertes in Höhe der noch offenen Nettodarlehensvaluta (entsprechend OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2015 - Az. 31 W 73/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.05.2015 - Az. 8 W 288/15; OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2014 - Az. 13 W 50/14), wonach sich insgesamt ein Streitwert in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR ergibt:.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.11.2015 - 31 W 73/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 319 Abs. 1
Berichtigung des Tenors einer Beschwerdeentscheidung - Wolters Kluwer
Berichtigung des Tenors einer Beschwerdeentscheidung
Verfahrensgang
- LG Detmold, 21.01.2015 - 12 O 51/15
- LG Detmold, 18.08.2015 - 12 O 51/15
- LG Detmold, 23.09.2015 - 12 O 51/15
- OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 W 73/15
- OLG Hamm, 23.11.2015 - 31 W 73/15
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