Rechtsprechung
| OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 103 ff.
Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 618 VI 5700/08
- OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 286
- FamRZ 2020, 363
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99
Tod des Testamentsvollstreckers
Auszug aus OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18
Dem steht nicht entgegen, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht durch den Tod eines Beteiligten unterbrochen wird (vgl. BGH FamRZ 2009, 872; BayObLG FamRZ 2001, 317; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815), denn vorliegend hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 85 FamFG und die darin erfolgte Verweisung auf die Vorschriften der ZPO das Kostenfestsetzungsverfahren aus dem Anwendungsbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit herausgenommen und der Regie der ZPO unterstellt, so dass deren allgemeine Grundsätze zum Tragen kommen. - OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99
Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament
Auszug aus OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18
Dem steht nicht entgegen, dass ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht durch den Tod eines Beteiligten unterbrochen wird (vgl. BGH FamRZ 2009, 872; BayObLG FamRZ 2001, 317; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 815), denn vorliegend hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 85 FamFG und die darin erfolgte Verweisung auf die Vorschriften der ZPO das Kostenfestsetzungsverfahren aus dem Anwendungsbereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit herausgenommen und der Regie der ZPO unterstellt, so dass deren allgemeine Grundsätze zum Tragen kommen.
- OLG Hamm, 06.11.2025 - 2 Ws 43/25
Unterbrechung eines Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO durch …
Auch die Betrachtung von Sinn und Zweck der Regelung des § 240 ZPO sowie seiner Anwendung auf das Kostenfestsetzungsverfahren - mit der Unterbrechung soll auch insofern die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die durch die Insolvenz eines Beteiligten eingetretene Veränderung der Sachlage einzustellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 15.05.2012, a.a.O., Rn. 7) - bietet keinen Anlass für eine solche Differenzierung (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 25.09.2019 - 31 Wx 126/18 - OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012 - II-4 WF 20/12 -, juris, zur Anwendung von § 240 ZPO auf Kostenfestsetzungen in FamFG-Verfahren).
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