Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 7 - Kosten (§§ 80 - 85) |
Zitiervorschläge
§ 85 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/85.html)
§ 85 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Rechtsprechung zu § 85 FamFG
97 Entscheidungen zu § 85 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.11.2021 - II ZB 14/21
Zur Frage, ob bei der dem gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre zu ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 10.03.2022 - 3 W 3/22
1,6-fache Gebühr nach Nr. 3200 RVG-VV für das Beschwerdeverfahren in einer ...
- OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21
Beschwerde, Auslegung, Kostenentscheidung, Kostenfestsetzungsverfahren, ...
- OLG Frankfurt, 03.05.2017 - 20 W 2/16
Kosten in Nachlasssachen: Anfall der Gebühr gem. Nr. 3200 VV-RVG
- BGH, 22.10.2013 - II ZB 4/13
Zugelassene Rechtsbeschwerde in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der ...
- OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17
Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren
- OLG München, 24.09.2019 - 31 Wx 126/18
Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens
- OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Wx 205/20
Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 WF 128/20
Notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Jugendamt im ...
Querverweise
Auf § 85 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150