Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 8 - Vollstreckung (§§ 86 - 96a) |
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 86 - 87) |
(1) Die Vollstreckung findet statt aus
1. | gerichtlichen Beschlüssen; | |
2. | gerichtlich gebilligten Vergleichen (§ 156 Abs. 2); | |
3. | weiteren Vollstreckungstiteln im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, soweit die Beteiligten über den Gegenstand des Verfahrens verfügen können. |
(2) Beschlüsse sind mit Wirksamwerden vollstreckbar.
(3) Vollstreckungstitel bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung nicht durch das Gericht erfolgt, das den Titel erlassen hat.
Rechtsprechung zu § 86 FamFG
177 Entscheidungen zu § 86 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 07.06.2017 - 2 WF 30/16
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf ...
- KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren: Vollstreckbarkeit der ...
- KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlungen gegen einen gerichtlich ...
- BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18
Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 17.09.2018 - 4 UF 62/18
Endenscheidung über Billigung eines Vergleichs nach § 156 Abs. 2 FamFG
- OLG Frankfurt, 17.09.2018 - 4 UF 62/18
- OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21
Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen Nachlassverwalter; ...
- OLG Zweibrücken, 30.01.2020 - 2 WF 13/20
Räumungsvollstreckung aus einem Vergleich über die Wohnungszuweisung an einen ...
- OLG Oldenburg, 10.08.2018 - 11 WF 104/18
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung
- AG Hannover, 20.07.2010 - 703 M 35562/10
Vollstreckung von Unterhaltsbeschlüssen nach dem FamFG: Erforderlichkeit von ...
- OLG Saarbrücken, 01.08.2014 - 9 WF 58/14
Zwangsvollstreckung in Familiensache: Vollstreckung einer Verpflichtung zur ...
Querverweise
Auf § 86 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)