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Rechtsprechung
   OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12086
OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09 (https://dejure.org/2010,12086)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2010 - 31 Wx 151/09 (https://dejure.org/2010,12086)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 31 Wx 151/09 (https://dejure.org/2010,12086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Testament: Erbrechtslage bei Verfügung nur über einen geringen Teil des Nachlasses; Ersetzung des letzten Willens durch ergänzende Auslegung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2084, 2087
    Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bei Verfügung nur über geringen Teil des Nachlasses und (nur) beabsichtigter späterer Verfügung

  • duetrust.de

    Vermächtnisnehmer wird nicht zum Erben, wenn eine Erbeinsetzung fehlt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2084; BGB § 2087
    Auslegung einer nur auf einen Teil des Nachlass bezogenen letztwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung einer nur auf einen Teil des Nachlass bezogenen letztwilligen Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 244
  • FamRZ 2010, 1941
  • Rpfleger 2010, 511
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 4/80

    Zweck der Testamentsform

    Auszug aus OLG München, 14.06.2010 - 31 Wx 151/09
    Denn wegen der für die gewillkürte Erbfolge geltenden Formenstrenge kann eine unterlassene letztwillige Verfügung, wie hier, nicht durch Auslegung ersetzt werden (vgl. BGHZ 80, 242/246).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Es ist schon fraglich, ob die Voraussetzung einer ergänzenden Auslegung, nämlich eine unbewusste, planwidrige Lücke im Testament der Erblasserin überhaupt vorliegt (vgl. hierzu u.a. OLG München, Beschluss vom 14.06.2010, Az. 31 Wx 151/09, zitiert nach juris, m.w.N.), nachdem die Erblasserin in den verfahrensgegenständlichen Testamenten erklärt hat: "Ich hoffe, später noch nähere Anweisungen erteilen zu können".
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament …

    Eine unterlassene Testierung kann auch nicht im Wege der ergänzenden Auslegung korrigiert werden (vgl. auch OLG München FamRZ 2010, 1941).
  • OLG München, 19.02.2020 - 31 Wx 231/17

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung durch Zuwendung wesentlichen Vermögens

    Denn die gesetzliche Erbfolge beruht nicht auf einem Willen des Erblassers, sondern tritt kraft Gesetzes unabhängig von dessen Willen als Folge davon ein, dass dieser von seinem Recht zur (abschließenden) Gestaltung der Erbfolge durch letztwillige Verfügung nicht Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu auch OLG München FamRZ 2010, 1941 ff).
  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 10/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei fehlender Regelung für die …

    Denn die gesetzliche Erbfolge beruht nicht auf einem Willen des Erblassers, sondern tritt kraft Gesetzes unabhängig von dessen Willen als Folge davon ein, dass dieser von seinem Recht zur Gestaltung der Erbfolge durch letztwillige Verfügung nicht Gebrauch gemacht hat (OLG München FGPrax 2010, 244).
  • OLG München, 19.12.2012 - 31 Wx 434/12

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Rn. 11 a) Die ergänzende Auslegung dient dazu, planwidrige Lücken im Testament durch Anpassung der letztwilligen Verfügung zu schließen, nicht aber dazu, eine unterlassene letztwillige Verfügung zu ersetzen (OLG München FamRZ 2010, 1941/1943;… Palandt/Weidlich BGB 72. Aufl. 2013 § 2084 Rn. 8;… Staudinger/Otte BGB Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rn. 43).
  • OLG München, 13.08.2018 - 31 Wx 49/17

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auch ist unmaßgeblich, dass der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge (infolge Unterlassen einer Testierung durch den überlebenden Ehegatten) etwaig nicht dem grundsätzlichen Willen der Ehegatten entspricht, sondern Konsequenz der Nichttestierung (vgl. OLG München FamRZ 2010, 1941).
  • OLG München, 01.12.2021 - 31 Wx 314/19

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auch ist unmaßgeblich, dass der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge (infolge Unterlassens einer Testierung durch den überlebenden Ehegatten) etwaig nicht dem grundsätzlichen Willen der Ehegatten entspricht, sondern Konsequenz der Nichttestierung ist (vgl. OLG München FamRZ 2010, 1941).
  • OLG München, 21.04.2026 - 33 Wx 169/25

    Testamentsauslegung, Vermächtnis, Erbeinsetzung, Gesamtverfügungswille, …

    Rn. 18 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Teil davon auf eine Mehrzahl von Personen, die nicht seine gesetzlichen Erben sind, verteilt, ohne dass eine von ihnen einen wesentlichen Anteil am Gesamtnachlass erhalten sollte, besteht kein Grund, von der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB abzugehen (BGH, Urteil vom 19.01.2000, IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195; OLG München, 31 Wx 151/09, FGPrax 2010, 244).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2015 - 21 W 55/15

    Auslegung eines Testaments mit Ersatzschlusserbenregelung

    Sie dient zur Schließung planwidriger Lücken im Testament (vgl. OLG München, FamRZ 2010, 1941) und setzt voraus, dass aus dem Gesamtbild des Testaments selbst eine Willensrichtung des Erblassers erkennbar ist, die tatsächlich in Richtung der vorgesehenen Ergänzung geht (…vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2084 Rn 9).
  • OLG München, 22.04.2026 - 33 Wx 169/25
    Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Teil davon auf eine Mehrzahl von Personen, die nicht seine gesetzlichen Erben sind, verteilt, ohne dass eine von ihnen einen wesentlichen Anteil am Gesamtnachlass erhalten sollte, besteht kein Grund, von der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB abzugehen (BGH, Urteil vom 19.01.2000, IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195 ; OLG München, 31 Wx 151/09, FGPrax 2010, 244 ).
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