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   LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18   

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LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18 (https://dejure.org/2020,2151)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2020 - 312 O 453/18 (https://dejure.org/2020,2151)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 312 O 453/18 (https://dejure.org/2020,2151)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.2018 - VIII ZR 247/17

    Verbandsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen ein

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18
    Hinsichtlich der Pflicht zur Gegenüberstellung der vertraglich vereinbarten Preisbestandteile beruft sich der Kläger auf die Entscheidung "Strompreise" des BGH (NJW 2019, 58).

    Die Beklagte sei auch nicht zu einer Gegenüberstellung der neuen und alten Preisbestandteile verpflichtet, da die Entscheidung "Strompreise" des BGH (NJW 2019, 58) sich auf die hier nicht einschlägige Verpflichtung als Grundversorger nach § 5 Abs. 2 StromGVV bezogen habe.

    Es handelt sich dabei auch nicht um einen "verkappten Leistungsantrag" (vgl. BGH NJW 2019, 58, Rn. 33 - Strompreise).

    Der BGH hat in der Entscheidung "Strompreise" ausgeführt (NJW 2019, 58, Rn. 70):.

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2016 - 20 U 37/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Ankündigung von Preiserhöhungen durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18
    Bei dieser Norm handelt es sich um ein Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 UKlaG (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 111, Rn. 25 - versteckte Gaspreiserhöhung).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus LG Hamburg, 09.01.2020 - 312 O 453/18
    Denn der BGH hat bereits im Jahre 2011 entschieden, dass der Kläger nicht daran gehindert ist, auch Wettbewerbsverstöße außerhalb Nordrhein-Westfalens zu verfolgen (BGH, Urteil vom 22.9.2011 - I ZR 229/10 -" juris).
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