Rechtsprechung
| LG Hamburg, 14.01.2003 - 312 O 443/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- JurPC
UWG § 1
Verantwortlichkeit bei Fax-Werbung - aufrecht.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telefaxwerbung - Unterlassungsansprüche
- rabüro.de
Zum Unterlassungsanspruch wegen unerlaubt zugesandter Werbesendungen per Fax
- steinhoefel.de
- inyourface.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Störerhaftung für unaufgeforderte Faxwerbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mitstörerhaftung bei Überlassung von 0190-Rufnummern zwecks Telefaxwerbung; Beteiligung an unerbetener Fax-Werbung; Wettbewerbswidrigkeit
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.01.2003 - 312 O 443/02
- OLG Hamburg, 02.10.2003 - 5 U 25/03
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1195
- GRUR-RR 2003, 155
- MMR 2003, 421
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 6 U 87/02
Haftung eines Telekommunikationsunternehmens wegen der Überlassung einer …
Der in der Rechtsprechung kontrovers diskutierten Frage, ob und in welchem Umfang den "Reseller" von 0190-Rufnummern Prüfungspflichten treffen (vgl. einerseits OLG Stuttgart, CR 2002, 911 und OLG Karlsruhe, WRP 2002, 1090 sowie andererseits OLG Stuttgart, MMR 2001, 398 und LG Hamburg, GRUR-RR 2003, 155), muß daher nicht weiter nachgegangen werden. - AG Hamburg-Harburg, 06.10.2003 - 644 C 458/03
Unaufgeforderte und ungewollte Zusendung von Werbe-Faxen; Anspruch auf …
Anerkanntermaßen haftet jede Person als (Mit-) Störer, die -verschuldensunabhängig - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern sie nur die rechtliche Möglichkeit besaß, die Beeinträchtigung zu verhindern (siehe nur Urteil des LG Hamburg vom 14.12003, Az. 312 O 443/02;… AG Hamburg-Harburg, RDV 2002, S. 132). - LG Hamburg, 13.05.2003 - 312 O 165/03
Störereigenschaft bei 0190-Fax-Spam
Wie die Kammer bereits in der Sache 312 O 443/02 ausgeführt hat, ist in dem hier in Rede stehenden Bereich der 0190-Rufnummern kein Grund dafür ersichtlich, von der verschuldensunabhängigen Mitstörerhaftung für derartige Wettbewerbsverstöße Ausnahmen vorzusehen.
dejure.org
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