Rechtsprechung
| AG Hamburg-Altona, 23.06.2005 - 314b C 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Vermieters zur Vermeidung von Farbabweichungen und Musterabweichungen i.R.d. Austausches einzelner Platten eines PVC-Fußbodens; Beeinträchtigung des Nutzungsgebrauchs einer Wohnung aufgrund von Holzabsplitterungen an einem hölzernen Dielenfußboden; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter muss kunterbuntes Fliesen-Flickwerk nicht akzeptieren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Buntes Flickwerk muss Mieter nicht akzeptieren
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 535 BGB
Wahrung des "optischen Gesamteindrucks" bei Teilreparatur des Vermieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 536 Abs. 1
Rechte des Mieters bei Farbabweichungen von PVC-Fußbodenplatten in der Küche - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 535 Abs. 1 S. 2
Rechte des Mieters bei farblicher Abweichung von ausgewechselten PVC-Platten
Papierfundstellen
- NZM 2007, 515
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 14.11.2024 - 31 C 238/21
Verkehrsunfall - nur eine Leichtmetall-/Alu-Felge beschädigt - Ersatzanspruch …
Rn. 47 Bei farblich aufeinander abgestimmten bzw. einheitlichen Alu-Felgen (die üblicherweise an einem Fahrzeug in einer Gruppe angebracht sind) ist in der Regel deren bestimmungsgemäßer Gebrauch insofern auch die Verwendung als Gesamtheit bzw. Ensemble; diese Gebrauchsmöglichkeit ist bei irreparabler Beschädigung eines Teils somit gegebenenfalls auch für die übrigen Teile zumindest bedingt aufgehoben (BGH, Urteil vom 26.02.1980, Az.: VI ZR 53/79, u.a. in: NJW 1980, Seiten 1518 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.041998, Az.: 22 U 109/97, u.a. in: MDR 1998, Seiten 1480 f.; OLG Celle, Urteil vom 10.11.1993, Az.: 3 U 194/92, u.a. in: NJW-RR 1994, Seiten 1305 f.; AG Schweinfurt, Urteil vom 24.03.2020, Az.: 3 C 973/18, u.a. in: "Bayern.Recht"; AG Hamburg-Altona, Urteil vom 23.06.2005, Az.: 314B C 105/05, u.a. in: NZM 2007, Seite 515; AG Mettmann, Urteil vom 16.05.1991, Az.: 20 C 554/89, u.a. in: Schaden-Praxis 1992, Seite 15).
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