Rechtsprechung
| LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Herausgabe einer Programmillustrierten mit redaktionellem Anteil durch die Deutsche Post AG
- kanzlei.biz
Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- kanzlei.biz
Das Gebot der staatsfernen Presse: keine Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Presse-Unternehmen mit mittelbarer staatlicher Beteiligung darf Programmheft verbreiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Deutsche Post darf redaktionelles Programmheft verbreiten
- kress.de (Pressemeldung, 10.11.2008)
Klage gegen "Einkauf Aktuell" in 1. Instanz abgewiesen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Staatsferne der Presse
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
- OLG Hamburg, 09.06.2010 - 5 U 259/08
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
Die von der Kammer vertretene Ansicht liegt im Übrigen auch auf der Linie der Entscheidung des BVerwG (NVwZ 1998, 1083, 1084), wonach die Beklagte (nur) solange der Grundrechtsbindung aus Art. 1 Abs. 3 GG unterliegt, wie der Bund noch über die Kapitalmehrheit an diesem Unternehmen verfügt. - BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03
In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …
Auszug aus LG Hamburg, 06.11.2008 - 315 O 136/08
Insoweit hat auch der Umstand Bedeutung, dass ein Unternehmen wie die Beklagte selbst Trägerin von Grundrechten ist (so etwa bezogen auf die hiesige Beklagte BVerwGE 118, 352, 359).
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 129/10
Einkauf Aktuell
Rn. 4 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Hamburg, ZUM-RD 2009, 215). - OLG Hamburg, 09.06.2010 - 5 U 259/08
Unlauterer Wettbewerb: Einordnung der Deutschen Post AG als Normadressat des …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 06.11.2008 - Gz. 315 O 136/08 - wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 06.11.2008 (Az. 315 O 136/08), es der Beklagten bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu untersagen,.
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