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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.02.1996 - 317 S 321/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6517
LG Hamburg, 23.02.1996 - 317 S 321/95 (https://dejure.org/1996,6517)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.1996 - 317 S 321/95 (https://dejure.org/1996,6517)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 317 S 321/95 (https://dejure.org/1996,6517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2827
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Düsseldorf, 24.10.2008 - 22 S 172/08

    Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision trotz Ausübung von …

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

    Weitergehend sollen auch darüber hinaus gehende Tätigkeiten noch nicht zu einem Provisionsausschluss führen, wenn sie noch kein solches Gewicht erlangen, dass der Makler als Verwalter der Wohnung anzusehen ist (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827; AG Hamburg NZM 2003, 165; LG Bonn WuM 2000, 362; LG Düsseldorf NJW-RR 2006, 235).

  • LG Düsseldorf, 18.03.2005 - 20 S 167/04

    Anschlussberufung eines Drittwiderbeklagten ; Rückzahlung von Provisionszahlungen …

    Eine Verwalterstellung auch für das Sondereigentum ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben insoweit ein solches Gewicht erreicht hat, dass der Anlass dafür nicht mehr in der Wohnungsvermittlungstätigkeit gesehen werden kann, sondern sich als eigenständige Verwaltertätigkeit darstellt (vgl. LG Hamburg, NJW 1997, 2827).
  • LG Bonn, 23.09.2002 - 6 S 201/02

    Anspruch auf Maklerprovision; Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft; …

    Rn. 10 Teilweise wird die Einbeziehung des WEG-Verwalters, welcher nicht gleichzeitig Verwalter der vermittelten/nachgewiesenen Wohnung ist, in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG ausgeschlossen (vgl. nur OLG München, MDR 1975, 931; LG Hamburg, NJW-RR 2001, 876f; LG Paderborn, NJW-RR 2000, 1611; LG Cottbus, NZM 2000, 150; LG Köln, WuM 1997, 183; LG Hamburg, NJW 1997, 2827;… Staudinger/Reuter, 13.Auflage, § 652 BGB Rn. 142 ff; Löhlein, NZM 2000, 119ff).
  • LG Bautzen, 26.05.1999 - 1 S 20/99

    Provisionsanspruch des Verwalters des Gemeinschaftseigentums (WEG-Verwalter) …

    Die Kammer hält auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage an ihrer im Urteil vom 3.5.1998 (WM 1998, 363) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums (WEG-Verwalter) ein Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden aus der Vermittlung einer Wohnung in der Wohnanlage nicht zusteht (so auch LG Lüneburg WM 1997, 182 und 182 f.; LG Bonn WM 1996, 148; LG München I WM 1996, 548; AG Lüdenscheid WM 1996, 428; anderer Ansicht: LG Hildesheim, Urteil vom 22.11.1990 - 1 S 117/90; LG Hamburg, Urteil vom 23.2.1996 - 317 S 321/95; LG Stade WM 1997, 53; LG Köln WM 1997, 183; LG Heidelberg NJW-RR 1997, 775; LG Hannover, Urteil vom 8.9.1997 - 20 S 20/97; OLG Osnabrück, Urteil vom 19.9.1997 - 12 S 232/97; LG Magdeburg, Urteil, vom 18.9.1998 - 1 S 293/98).
  • KG, 19.08.2004 - 10 U 167/03

    Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Eigentumswohnungskaufs: …

    Rn. 15 Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des OLG München vom 18. Februar 1975 (MDR 1975, 931) und des Landgerichts Hamburg vom 23. Februar 1996 (NJW 1997, 2827) sind nicht einschlägig.
  • LG Hamburg, 22.02.2001 - 327 S 166/00

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision; WEG-Verwalter als Verwalter im …

    Diese Auffassung wird nicht nur durch das Landgericht Hamburg vertreten (vgl. LG Hamburg NJW 1997, 2827 [LG Hamburg 23.02.1996 - 317 S 321/95] ) sondern stellt sich vielmehr als überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung dar (vgl. LG Hannover ZMR 1998, 169; LG Köln NJW-RR 1997, 369 [LG Köln 12.06.1996 - 26 S 291/95]; LG Stade WM 1997, 53; LG Osnabrück WM 1998, 295; LG Bonn WM 2000, 362; OLG München MDR 1975, 931 [OLG München 18.02.1975 - 9 U 4328/74] ).
  • AG Berlin-Schöneberg, 25.08.2010 - 6 C 245/10

    Wohnungsvermittlung: Provisionsanspruch des Maklers trotz persönlicher …

    Eine Verwalterstellung ist erst dann anzunehmen, wenn die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben ein solches Gewicht erreichen, dass der Anlass dafür nicht mehr in der Wohnungsvermittlungstätigkeit gesehen werden kann, sondern sich als eigenständige Verwaltertätigkeit darstellt (LG Hamburg NJW 1997, 2827).
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