Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1982

Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.1982 - 317/81   

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https://dejure.org/1982,1182
EuGH, 30.09.1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,1182)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,1182)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,1182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Howe & Bainbridge

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN ' ' GEWEBE , . . . GETRÄNKT , BESTRICHEN ODER ÜBERZOGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 59.08 - ' ' MIT BLOSSEM AUGE WAHRNEHMBARE ' ' BEHANDLUNG IM SINNE DER VORSCHRIFT 2 A A ZU KAPITEL 59 - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Howe & Bainbridge

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Gültigkeit der Vorschrift 2AA zu Kapitel 59 des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT); Einordnung von Ware (Gewebe aus synthetischen Spinnfäden) in eine Tarifstelle des GZT; Unmittelbar sichtbares Tränken, Bestreichen oder Überziehen von dem Gewebe bei einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN ' ' GEWEBE ,... GETRÄNKT , BESTRICHEN ODER ÜBERZOGEN ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 59.08 - ' ' MIT BLOSSEM AUGE WAHRNEHMBARE ' ' BEHANDLUNG IM SINNE DER VORSCHRIFT 2 A A ZU KAPITEL 59 - BEGRIFF

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 3708/96

    Einfuhr von Gartenpavillons aus China; Antrag auf Überführung in den

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  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    Es kommt nach der Entscheidung des EuGH (vgl. Urteil vom 30. September 1982 Rs. 317/81, EuGHE 1982, 3257) lediglich auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, ohne dass Sachverständige zur Entscheidung dieser Frage heranzuziehen wären.
  • BFH, 13.10.1987 - VII K 13/87

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für zu tarifierende Waren

    Die Richtigkeit dieser Auffassung wird durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 30. September 1982 Rs. 317/81 (EuGHE 1982, 3257) und die Senats-Urteile vom 14. Dezember 1982 VII K 11/82 und vom 26. Juli 1983 VII K 6/77 (BFHE 138, 117 und 139, 102) bestätigt.

    Das ergibt sich deutlich aus dem Urteil in EuGHE 1982, 3257, 3261 (vgl. insbesondere Absatz 20 der Urteilsgründe S. 3265; vgl. auch BFHE 139, 102, 105).

    Nur so wird die Vorschrift 2 A a zu Kap. 59 GZT auch dem mit ihr verbundenen wesentlichen Anliegen gerecht, eine rasche Überprüfung bei der Verzollung zu ermöglichen (EuGHE 1982, 3257, 3264, Abs. 12 der Urteilsgründe; vgl. auch BFHE 139, 102, 104).

  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

    Es hat dem EuGH-Urteil vom 30. September 1982 Rs. 317/81 (EuGHE 1982, 3257) zu Recht entnommen, dass es bei der Anwendung der Anm. 2 Buchst. a) Nr. 3 zu Kap. 59 KN auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen ankommt und dass Sachverständige zur Entscheidung dieser Frage nicht heranzuziehen sind.

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil in EuGHE 1982, 3257) zur Auslegung des Begriffs "mit bloßem Auge wahrnehmbar" ist der Senat in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; ABlEG 1999 Nr. L 114/56) verpflichtet.

  • BFH, 24.03.2004 - VII B 234/03

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache aufgrund

    Die Worte "mit bloßem Auge wahrnehmbar" in der Anm. 2 Buchst. a Nr. 3 zu Kap. 59 KN sind in dem Sinne auszulegen, dass das Bestreichen oder Überziehen des Gewebes mit Kunststoff bei einer einfachen visuellen Überprüfung unmittelbar sichtbar sein muss, dass es insoweit auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Person ankommt und Sachverständige zur Entscheidung dieser Frage nicht heranzuziehen sind und dass es nicht gestattet ist, aus anderen Eigenschaften des Gewebes, wie z.B. einem Glanz oder einer Steifigkeit, die Folgerung zu ziehen, dass es eine solche Kunststoffbehandlung erfahren hat (vgl. EuGH-Urteil vom 30. September 1982 Rs. 317/81, EuGHE 1982, 3257; Senatsurteile vom 26. Juli 1983 VII K 6/77, BFHE 139, 102; vom 15. Dezember 1987 VII K 13-16/86, BFH/NV 1988, 609).

    Zudem hat das FG zutreffend darauf hingewiesen, dass der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1982, 3257, 3265 auf die Frage, ob die Formulierung "mit bloßem Auge wahrnehmbar" angesichts der im Einzelfall bei ihrer Anwendung möglichen Schwierigkeiten gültig sei, geantwortet hat, dass Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Vorschrift nicht geeignet seien, ihre Gültigkeit in Frage zu stellen, und dass die Prüfung der Vorschrift nichts ergeben habe, was ihre Gültigkeit beeinträchtigen könnte (Rz. 18-21 des vorgenannten Urteils).

  • BFH, 24.03.2004 - VII B 235/03

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache aufgrund

    Die Worte "mit bloßem Auge wahrnehmbar" in der Anm. 2 Buchst. a Nr. 3 zu Kap. 59 KN sind in dem Sinne auszulegen, dass das Bestreichen oder Überziehen des Gewebes mit Kunststoff bei einer einfachen visuellen Überprüfung unmittelbar sichtbar sein muss, dass es insoweit auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Person ankommt und Sachverständige zur Entscheidung dieser Frage nicht heranzuziehen sind und dass es nicht gestattet ist, aus anderen Eigenschaften des Gewebes, wie z.B. einem Glanz oder einer Steifigkeit, die Folgerung zu ziehen, dass es eine solche Kunststoffbehandlung erfahren hat (vgl. EuGH-Urteil vom 30. September 1982 Rs. 317/81, EuGHE 1982, 3257; Senatsurteile vom 26. Juli 1983 VII K 6/77, BFHE 139, 102; vom 15. Dezember 1987 VII K 13-16/86, BFH/NV 1988, 609).

    Zudem hat das FG zutreffend darauf hingewiesen, dass der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1982, 3257, 3265 auf die Frage, ob die Formulierung "mit bloßem Auge wahrnehmbar" angesichts der im Einzelfall bei ihrer Anwendung möglichen Schwierigkeiten gültig sei, geantwortet hat, dass Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Vorschrift nicht geeignet seien, ihre Gültigkeit in Frage zu stellen, und dass die Prüfung der Vorschrift nichts ergeben habe, was ihre Gültigkeit beeinträchtigen könnte (Rz. 18-21 des vorgenannten Urteils).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1983 - 175/82

    Hans Dinter GmbH gegen Hauptzollamt Köln-Deutz. - Tarifierung: Gewürztes Fleisch.

    Die Strenge dieses Grundsatzes ist nur in zwei Fällen gemildert worden: Wenn ein Erzeugnis sich aufgrund seiner objektiven Merkmale nicht von einem anderen Erzeugnis unterscheiden läßt (wie wildlebende Rentiere, die, sobald sie geschlachtet sind, nicht mehr von domestizierten Rentieren zu unterscheiden sind: Urteil vom 12. Dezember 1973, Rechtssache 149/73, Witt, Slg. 1973, 1587) und wenn der Rückgriff auf eine subjektive Methode im GZT selbst vorgeschrieben ist (mit bloßem Auge wahrnehmbare Behandlung: Urteil vom 30. September 1982, Rechtssache 317/81, Howe & Bainbridge, Slg. 1982, 3257).

    Es ist daher deren Sache, "die für die Tarifierung der Erzeugnisse zuständigen Behörden und Personen zu benennen und über die Ausbildung dieser Personen zu entscheiden, damit diese ihre Aufgabe korrekt erfüllen können" (Urteil vom 30. September 1982, Rechtssache 317/81, bereits zitiert, Randnummern 16 und 17 der Entscheidungsgründe).

  • FG Hamburg, 19.02.2016 - 4 K 58/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks

    Daran, dass derartige Angaben und Hinweise außer Betracht bleiben müssen, ändert auch der Hinweis des Beklagten darauf, dass die Erkennbarkeit im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII nicht durch weitere einschränkende Vorgaben, wie z. B. bei Anmerkung 2 a) 3) zu Kapitel 59, wonach bestimmte Wareneigenschaften eines Gewebes "mit bloßem Auge wahrnehmbar" sein müssen, definiert wird, nichts (vgl. zum Merkmal der Wahrnehmbarkeit mit bloßem Auge EuGH, Urteil vom 30.09.1982, C-317/81; BFH, Urteil vom 26.07.1983, VII K 6/77, jeweils in: juris).
  • BFH, 09.12.2010 - VII R 1/10

    Zolltarifliche Einreihung von Truthahnfleisch als "gewürztes" Fleisch -

    Im Streitfall hat die visuelle Prüfung der entnommenen Probe keine ausreichende Würzung ergeben, wobei unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 30. September 1982 C-317/81 --Howe & Bainbridge-- (Slg. 1982, 3257) davon auszugehen ist, dass die in der zusätzl.
  • FG Düsseldorf, 11.11.1998 - 4 K 5684/98

    Rechtmäßigkeit einer verbindlichen Zolltarifauskunft; Anspruch auf Einreihung von

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  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 40/88

    Paul F. Weber (in Liquidation) gegen Milchwerke Paderborn-Rimbeck e. G. -

  • BFH, 28.11.1989 - VII K 9/88

    Anforderungen an Tarifierung von Geweben

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2008 - 6 K 2223/07

    Einreihung einer Abdeckplane

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 6 K 1721/04

    Einreihung von Freizeitjacken

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-9/89

    Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame

  • FG Hamburg, 23.03.2000 - IV 876/97

    Erkennbarkeit eines Kunststoffüberzugs

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1982 - 317/81   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,10833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,10833)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 317/81 (https://dejure.org/1982,10833)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Howe & Bainbridge BV gegen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

    GZT - "Mit bloßem Auge wahrnehmbare" Behandlung

Verfahrensgang

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