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   LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13   

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https://dejure.org/2014,26339
LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13 (https://dejure.org/2014,26339)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 318 S 111/13 (https://dejure.org/2014,26339)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 318 S 111/13 (https://dejure.org/2014,26339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heimatsender über Kabel zu empfangen: Keine eigene Parabolantenne!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümergemeinschaft darf generelles Verbot zur Aufstellung von Parabolantennen auf dem Balkon nicht mehrheitlich beschließen - Anspruch auf Beseitigung von Satellitenanlagen bei Vorliegen eines unzumutbaren Nachteils

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Der BGH habe mit Beschluss vom 22.01.2004 (ZMR 2004, 438 ff.) entschieden, dass ein Beschluss hinsichtlich der Entfernung von ungenehmigten Parabolantennen nicht nichtig, sondern nur anfechtbar sei.

    Die aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 32, zitiert nach juris).

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks genügen (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Die Frage, ob der mit der Installation der Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Ziff. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin aufgrund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 20, zitiert nach juris a.a.O.; BVerfG NJW 1995, 1665; Vandenhouten in: Niedenführ/kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 110).

  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Das Gericht ist allerdings verpflichtet, die Verspätung durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen gemäß § 273 ZPO so weit wie möglich auszugleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abzuwenden (BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808, Rn. 11, zitiert nach juris).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten liegt auch kein Fall der "Überbeschleunigung" vor, in dem offenkundig ist, dass die dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11, Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks genügen (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 19, zitiert nach juris; Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45, Rn. 4, zitiert nach juris).

    Wenn eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45, Rn. 5, zitiert nach juris).

  • BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08

    Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Die Klägerin traf insoweit auch keine Erkundigungspflicht, weil der Kabelfernsehanbieter nicht unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 333/08, NZM 2009, 745, Rn. 16, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12

    Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne;

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Auch wenn diese Möglichkeit den Zugang zu ausländischen Fernsehprogrammen aus dem Herkunftsland des Wohnungseigentümers nicht ersetzen vermag, ist das Bestehen dieser Möglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (LG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1357, Rn. 16, zitiert nach juris; LG München I, ZMR 2010, 795, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Denn jedenfalls fehlt es an jedem Vortrag der Beklagten dazu, dass ihnen die persönliche Teilnahme an den von ihnen genannten Gottesdiensten oder religiösen Ritualen etwa in einer Moschee oder einem Gebetshaus nicht in zumutbarer Weise möglich ist, so dass sie darauf angewiesen sind, den Gottesdiensten und rituellen religiösen Handlungen durch moderne Kommunikationsmittel zu folgen (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.11.2007 - 32 Wx 146/07, NJW 2008, 235, Rn. 10, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rdnr. 111 a.E.).
  • LG München I, 15.02.2010 - 1 S 15854/09

    Wohnungseigentum: Genehmigung der Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Auch wenn diese Möglichkeit den Zugang zu ausländischen Fernsehprogrammen aus dem Herkunftsland des Wohnungseigentümers nicht ersetzen vermag, ist das Bestehen dieser Möglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (LG Frankfurt, NJW-RR 2013, 1357, Rn. 16, zitiert nach juris; LG München I, ZMR 2010, 795, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Die Wohnungseigentümer können nicht konstitutiv einen Anspruch auf Entfernung einer ungenehmigten baulichen Veränderung durch einen Mehrheitsbeschluss begründen, weil ihnen hierzu die Beschlusskompetenz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 1063).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Dabei ist es in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, wenn einem Wohnungseigentümer zugemutet wird, die Kabelanlage statt einer (eigenen) Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn auch durch den Kabelanschluss ausreichend Zugang zu Programmen in der Sprache des Wohnungseigentümers besteht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00, NZM 2005, 252, Rn. 10, zitiert nach juris zum Mietrecht).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13
    Die Beklagten haben kein Grundrecht auf eine "optimale" Grundversorgung, d.h. keinen Anspruch auf den Empfang ganz bestimmter von ihnen gewünschter Sender (vgl. Kammer, Urteile vom 04.03.2009 - 318 S 29/08, ZMR 2009, 796; vom 24.06.2009 - 318 S 150/08, ZMR 2009, 872; vom 15.07.2009 - 318 S 151/08, ZMR 2010, 61; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 111).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
  • LG Hamburg, 05.08.2015 - 318 S 145/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der

    Die aus diesem Grund gegebene absolute Beschlussunzuständigkeit macht den Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig (BGH, Beschluss vom 22.01.2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, Rn. 32, zitiert nach juris; Kammerurteil vom 09.04.2014, 318 S 111/13, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer, dass es kein Grundrecht auf eine "optimale" mediale Versorgung gibt, d.h. keinen Anspruch auf den Empfang ganz bestimmter von einzelnen Wohnungseigentümern gewünschter Sender (Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 111/13, Rn. 23, zitiert nach juris).

  • AG Köln, 22.05.2017 - 202 C 175/16

    Parabolantenne auf Balkon zulässig?

    Der in der Aufstellung der Parabolantenne auf dem Balkon liegende Gebrauch des Sondereigentums führt zu einem Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidlichen Maß hinausgeht (Landgericht Hamburg, Urteil vom 9. April 2014 - 318 S 111/13 -, ZMR 2014, 743 f.).
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