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| LG Hamburg, 25.04.1995 - 318 T 44/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 18; ZPO § 3
Streitwert; Eigentumsentziehungsklage; Eigentumswohnung; Wohngeldrückstand; Verkehrswert - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05
Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG
1b Z 5/88">WuM 1990, 95; KG, Beschluss v. 26.02.1992, 24 W 3965/91, NJW-RR 1992, 1298; LG Köln, Beschluss v. 22.10.1997, 29 T 264/97, WuM 1998, 120; LG Hamburg, Beschluss v. 25.04.1995, 318 T 44/95, WuM 1998, 374; LG Stuttgart, Beschluss v. 21.03.1972, 2 T 99/72, AnwBl. 1972, 232; LG München I, Beschluss v. 01.08.1969, 13 T 328/69, Rpfleger 1970, 93; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 07.08.1964, 11 S 110/63, JurBüro 1964, 830; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 "Wohnungseigentum"; Hartmann in B/L/A/H, ZPO, 64. Aufl., § 3 Rn. 141; Weitnauer-Lüke, WEG, 9. Aufl., § 18 Rn. 15; Palandt-Bassenge, 65. Aufl., § 51 WEG Rn. 1; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 3 Rn. 182; Schneider, KostRsp, WEG § 18 Nr. 1, Nr. 2; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 1464 ff., 5133).Es handelt sich hierbei nur um eine Abwendungsbefugnis des Beklagten, die ebenso wenig streitwertbestimmend ist wie sonstige Einwendungen oder Gegenrechte des Beklagten, etwa die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (vgl. OLG Hamburg, WUM 1998, 374;… Schneider, a.a.O.).
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