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| AG Hamburg-Altona, 03.05.2013 - 318a C 337/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Betriebskosten - Umlagefähigkeit für Rauchmelderanmietkosten sowie für Spielplatzinspektionen und -wartung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 03.05.2013 - 318a C 337/12
Insbesondere ist die Dachrinnenreinigung, soweit sie in regelmäßigen Abständen und nicht zur konkreter Gefahrenabwehr erfolgt, nicht als Instandhaltungsposition anzusehen, sondern als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV (BGH, Urteil vom 07.04.2004 - VIII ZR 167/03). - LG Magdeburg, 27.09.2011 - 1 S 171/11
Der Mieter muss dem Vermieter die Kosten für die Anmietung und Wartung von …
Auszug aus AG Hamburg-Altona, 03.05.2013 - 318a C 337/12
Als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Nr. 17 BetrKV sind die Anmietungskosten für Rauchwarnmelder auch umlagefähig (LG Magdeburg, NJW 2012, 544-545).
- LG Berlin, 08.04.2021 - 67 S 335/20
Zur Umlagefähigkeit von Rauchmelder- und Müllentsorgungskosten
Rn. 14 Die Berufung rügt zu Recht, dass es sich bei den Kosten für die Anmietung von Rauchmeldern nicht um umlegbare Betriebskosten im Sinne der §§ 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, 1 Abs. 1 Satz 1 BetrKV handelt (…vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 6. April 2020 - 21 S 52/19, ZMR 2020, 650;… LG Hagen, Urt. v. 4. März 2016 - 1 S 198/15, ZMR 2016, 701, juris Tz. 27; Riecke, WuM 2021, 10, 14;… a.A. LG Magdeburg, Urt. v. 27. September 2011 - 1 S 171/11, NJW 2012, 544, juris Tz. 18 ff.; AG Hamburg-Altona, Urt. v. 3. Mai 2013 - 318a C 337/12, ZMR 2014, 801, juris Tz. 2). - AG Halle/Saale, 16.08.2016 - 95 C 307/16
Wohnraummiete: Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung zur Position …
Während das Amtsgericht Schönebeck (Urteil vom 4.5.2011 - 4 C 148/11 ) und das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Urteil vom 4.12.2013 - 715 C 283/13) die Kosten der Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten einordnen, kommen das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 27.9.2011 - 1 S 171/11 ) und das Amtsgericht Hamburg-Altona (Urteil vom 3.5.2013 - 318a C 337/12) zum gegenteiligen Ergebnis.
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