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OLG Hamm, 19.04.2013 - I-32 SA 18/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Örtliche Zuständigkeit, unerlaubte Handlung, Zuständigkeitsbestimmung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Örtliche Zuständigkeit, unerlaubte Handlung, Zuständigkeitsbestimmung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers gegen den Schädiger am Ort der unerlaubten Handlung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Rückgriffsanspruch nach § 110 SGB VII - besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO nicht gegeben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 32, 36; SGB VII § 110
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers gegen den Schädiger am Ort der unerlaubten Handlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtsstand für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers
Papierfundstellen
- MDR 2013, 1187
- NZS 2013, 792
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.02.1990 - I ARZ 882/89
Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines pharmazeutischen Unternehmens aus …
Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 32 Sa 18/13
Der Gerichtsstand des § 32 ZPO kann auch von demjenigen in Anspruch genommen werden, der den durch eine unerlaubte Handlung begründeten Anspruch im Wege der Legalzession - etwa nach § 116 SGB X - erworben hat (vgl. BGH NJW 1990, 2316).
- OLG Brandenburg, 30.08.2023 - 1 AR 24/23 Er besteht insbesondere nicht nach § 32 ZPO, da Ansprüche aus § 110 SGB VII, wie sie von der Klägerin ausschließlich geltend gemacht werden, nicht dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach dieser Vorschrift unterfallen (OLG Hamm, Beschluss vom 19.4.2013, 32 SA 18/13, zitiert nach juris;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 32, Rn. 1;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 5. Aufl., § 32, Rn. 14).