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   OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19   

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https://dejure.org/2019,37105
OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19 (https://dejure.org/2019,37105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2019 - 32 SA 25/19 (https://dejure.org/2019,37105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 32 SA 25/19 (https://dejure.org/2019,37105)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 17 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 6 u. Abs. 2, 261 Abs. 3 Nr. 2, 281 Abs. 2 S. 2 u. 4; InsO §§ 3 Abs. 1 S. 1 u. 2, 4
    Zuständigkeit des Amtsgerichts für Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenz; örtliche Zuständigkeit; Insolvenzgericht; Sitzverlegung; Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; unverbindlich

  • rechtsportal.de

    InsO § 3 Abs. 1 S. 1
    Verweisung eines Rechtsstreits ohne vorherige Anhörung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH bei satzungsmäßiger Sitzverlegung nach Eingang des Insolvenzantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH

Verfahrensgang

  • AG Essen - 166 IN 95/18
  • OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 284
  • NZI 2019, 998
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19
    Zur Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die spätere Sitzverlegung an der beim Amtsgericht Essen begründeten Zuständigkeit mit Blick auf § 4 InsO, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nichts ändere und es der Verweisung insbesondere deshalb an der notwendigen Bindungswirkung fehle, weil vor der Verweisung keine, den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 13.12.2005, X ARZ 223/05) entsprechende Sachverhaltsaufklärung erfolgt sei.

    Das gilt auch für einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und entzieht die ihm zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich einer Nachprüfung (BGH, Beschluss vom 13.12.2005, X ARZ 223/05, Juris, Tz. 12, st Rspr).

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19
    Auf diesem Zeitpunkt ist zur Zuständigkeitsbestimmung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, IX ZB 164/06, NZI 2007, 344, Tz. 5).
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