Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Insolvenz, örtliche Zuständigkeit, Insolvenzgericht, Sitzverlegung, Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, unverbindlich
- IWW
§§ 17 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 6, 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, 3 Abs. 1, 4 InsO
ZPO, InsO
- Deutsches Notarinstitut
ZPO §§ 17 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 6 u. Abs. 2, 261 Abs. 3 Nr. 2, 281 Abs. 2 S. 2 u. 4; InsO §§ 3 Abs. 1 S. 1 u. 2, 4
Zuständigkeit des Amtsgerichts für Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenz; örtliche Zuständigkeit; Insolvenzgericht; Sitzverlegung; Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; unverbindlich
- rechtsportal.de
InsO § 3 Abs. 1 S. 1
Verweisung eines Rechtsstreits ohne vorherige Anhörung - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur örtlichen Zuständigkeit für Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH bei satzungsmäßiger Sitzverlegung nach Eingang des Insolvenzantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH
Verfahrensgang
- AG Essen - 166 IN 95/18
- OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 284
- NZI 2019, 998
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19
Zur Begründung, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die spätere Sitzverlegung an der beim Amtsgericht Essen begründeten Zuständigkeit mit Blick auf § 4 InsO, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nichts ändere und es der Verweisung insbesondere deshalb an der notwendigen Bindungswirkung fehle, weil vor der Verweisung keine, den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 13.12.2005, X ARZ 223/05) entsprechende Sachverhaltsaufklärung erfolgt sei.Das gilt auch für einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und entzieht die ihm zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich einer Nachprüfung (BGH, Beschluss vom 13.12.2005, X ARZ 223/05, Juris, Tz. 12, st Rspr).
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2019 - 32 SA 25/19
Auf diesem Zeitpunkt ist zur Zuständigkeitsbestimmung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2007, IX ZB 164/06, NZI 2007, 344, Tz. 5).