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   OLG Hamm, 19.02.2019 - I-32 SA 6/19   

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OLG Hamm, 19.02.2019 - I-32 SA 6/19 (https://dejure.org/2019,12367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2019 - I-32 SA 6/19 (https://dejure.org/2019,12367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - I-32 SA 6/19 (https://dejure.org/2019,12367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Trennung des gegen zwei Beklagte geführten Verfahrens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3, 5, 36 I Nr. 6, 261 III Nr. 2
    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Verfahrenstrennung; Feststellungsinteresse; Nutzungsentschädigung; unverbindliche Verweisung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3, 5, 36 I Nr. 6, 261 III Nr. 2
    Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Trennung des gegen zwei Beklagte geführten Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnahme von einer Bindung an einen Verweisungsbeschluss

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Eine Bindung an einen Verweisungsbeschluss ist allerdings ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH , Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat , Beschl. v. 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19, jew. m.w.N.).

    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen ( BGH , Beschl. v. 09.06.2015, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Eine Bindung an einen Verweisungsbeschluss ist allerdings ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH , Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat , Beschl. v. 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19, jew. m.w.N.).

    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011, a.a.O., Rn 12; Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn 14ff; Senat , Beschl. v. 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris, Rn. 12; Schultzky , in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 281 Rn 17 m.w.N.).

  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Etwas anderes könnte gelten, wenn das Fahrzeug vom Regelfall abweichende Eigenschaften aufweist, z.B. eine besonders hohe Standzeit im Zeitraum zwischen Herstellung und Erstzulassung oder die Eigenschaft als Jahres- oder Vorführwagen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie aufgrund besonderer Verkaufsbedingungen einen geringeren Kaufpreis erzielen (vgl. OLG Braunschweig , Urt. v. 23.07.2015 - 9 U 2/15 - juris, Rn. 75 m.w.N.; rechtskräftig mit BGH , Beschl. v. 29.06.2016 - VIII ZR 191/15 - NJW 2016, 3015 ff.).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    der erlittenen Steuernachteile hätte sich das Landgericht die Frage stellen müssen, ob ein pauschaler Abschlag in Höhe von 20 % wegen des Feststellungsausspruchs zu machen ist, obwohl es sich bei der Beklagten um ein international bekanntes Großunternehmen handelt, bei dem davon auszugehen ist, dass es grundsätzlich dazu bereit und in der Lage ist zu erfüllen und es nicht auf eine Leistungsklage ankommen lässt, bevor es leistet (vgl. dazu betr. Großbanken BGH , Urt. v. 24.01.2017 - XI ZR 183/15 - juris, Rn. 16; für Versicherungsgesellschaften u.a. Greger , in: Zöller, a.a.O., § 256 Rn. 8 m.w.N.; zurückhaltend dagegen Becker-Eberhard , a.a.O., § 256 Rn. 55 a.E.).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Etwas anderes könnte gelten, wenn das Fahrzeug vom Regelfall abweichende Eigenschaften aufweist, z.B. eine besonders hohe Standzeit im Zeitraum zwischen Herstellung und Erstzulassung oder die Eigenschaft als Jahres- oder Vorführwagen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie aufgrund besonderer Verkaufsbedingungen einen geringeren Kaufpreis erzielen (vgl. OLG Braunschweig , Urt. v. 23.07.2015 - 9 U 2/15 - juris, Rn. 75 m.w.N.; rechtskräftig mit BGH , Beschl. v. 29.06.2016 - VIII ZR 191/15 - NJW 2016, 3015 ff.).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Der Grund dafür liegt darin, dass der Kläger die von den mehreren Beklagten geforderte Leistung aus Gründen des materiellen Rechts insgesamt nur einmal verlangen kann ( BGH , Beschl. v. 25.11.2003 - VI ZR 418/02 - juris, Rn. 6 mwN; stRspr).
  • OLG München, 24.10.2012 - 3 U 297/11

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil nach technischen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Gegen sie spricht schon, dass bei Dieselfahrzeugen eine Gesamtfahrleistung von 200.000 bis 250.000 km in der Regel die untere Grenze dessen bildet, wovon im Rahmen der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO auszugehen ist (vgl. OLG München , Urt. v. 24.10.2012 - 3 U 297/11 - juris, Rn. 60; vgl. auch Gaier , in: Münchener Kommentar, BGB, Bd. 2, 7. Aufl. 2016, § 346 Rn. 27; H. Schmidt , in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck, BeckOK BGB, 48. Edition (Stand: 01.11.2018), § 346 Rn. 47, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15

    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Streitwertbestimmung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011, a.a.O., Rn 12; Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn 14ff; Senat , Beschl. v. 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris, Rn. 12; Schultzky , in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 281 Rn 17 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Ein Verweisungsbeschluss kann insbesondere dann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011, a.a.O., Rn 12; Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02 - juris, Rn 14ff; Senat , Beschl. v. 21.01.2016 - 32 SA 69/15 - juris, Rn. 12; Schultzky , in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 281 Rn 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2019 - 32 SA 6/19
    Eine Bindung an einen Verweisungsbeschluss ist allerdings ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (vgl. BGH , Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris, Rn. 9; Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris, Rn. 12; Senat , Beschl. v. 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris, Rn. 19, jew. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.2019 - 2 W 8/19

    Streitwertbemessung: Geltung des Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität

    Das im Rahmen der Wertfestsetzung geltende Additionsverbot bei Vorliegen wirtschaftlicher Identität ist - auch ohne ausdrückliche Formulierung einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme in den Klageanträgen - auch dann zu beachten, wenn die geltend gemachte Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs auf kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und gegenüber dem Hersteller auf deliktische Schadensersatzansprüche gestützt wird (Anschluss BGH, 29. Juni 1972, VII ZR 190/71, BGHZ 59, 97 und OLG Hamm, 19. Februar 2019, I-32 SA 6/19).(Rn.8).

    Nach der Rechtsprechung und der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist von einer gesamtschuldnerischen Haftung nämlich auch dann auszugehen, wenn von mehreren für den Schaden Verantwortlichen nur einer aus unerlaubter Handlung und der andere ausschließlich vertraglich haftet (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1972 - VII ZR 190/71, NJW 1972, 1802, 1803 unter Berufung auf eine in entsprechenden Fällen bestehende Zweckgemeinschaft; für eine unmittelbare Anwendung von § 840 Abs. 1 BGB in entsprechenden Fällen OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 32 SA 6/19, juris Rn. 32; MüKoBGB/Wagner, 7. Aufl., § 840 Rn. 10; kritisch BeckOGK/Förster, Stand: 1. März 2019, § 840 Rn. 9).

  • OLG Braunschweig, 31.05.2022 - 7 U 289/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe

    Das Ziel des Klägers ist die Beseitigung des aus seiner Sicht ungewollten Kaufvertrages vom 13.06.2015; insoweit befinden sich die Anspruchsgegner in einer "rechtlichen Zweckgemeinschaft" ihm gegenüber (BGHZ 59, 97, in Juris Rz. 11-18 - OLG Hamm 19.02.2019 - 32 SA 6/19, in Juris Rz. 31f - OLG Saarbrücken NJW-RR 2019, 1535, in Juris Rz. 6-9 - OLG Düsseldorf 26.03.2020 - 5 U 19/19, in Juris Rz. 46 -).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2020 - 5 U 19/19
    Vielmehr würden bestehende Gewährleistungsansprüche allenfalls eine Gesamtschuld von Händler und Hersteller begründen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2019 - 32 SA 6/19, juris, Rn. 32; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4.6.2019 - 2 W 8/19; BGH, Urteil vom 29.06.1972 - VII ZR 190/71, juris).
  • BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts

    aa) Zwar gibt es Entscheidungen, die davon ausgehen, dass in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor einem Amtsgericht auch ohne Sonderregelungen des Instanzenzugs das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die beteiligten Gerichte liegen, das im Rechtszug zunächst höhere Gericht sei (vgl. etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 21. August 2019, 1 W 57/19, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Mai 2019, 32 SA 26/19, juris Rn. 9; Beschluss vom 19. Februar 2019, 32 SA 6/19, juris Rn. 24; KG, Beschluss vom 25. April 2019, 2 AR 12/19, juris Rn. 5 u. 17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Juli 2018, 11 SV 41/18, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2018, X ARZ 69/18, juris Rn. 7).
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