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Rechtsprechung
   AG Rotenburg/Fulda, 07.06.1994 - C 32/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,33534
AG Rotenburg/Fulda, 07.06.1994 - C 32/94 (https://dejure.org/1994,33534)
AG Rotenburg/Fulda, Entscheidung vom 07.06.1994 - C 32/94 (https://dejure.org/1994,33534)
AG Rotenburg/Fulda, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - C 32/94 (https://dejure.org/1994,33534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 286 BGB, § 284 BGB
    Kein Verzug bei erfolglosem Ablauf der Erklärungsfrist zu einem Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kein Verzug bei erfolglosem Ablauf der Erklärungsfrist zu einem Mieterhöhungsverlangen

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus …

    Für die Inanspruchnahme von Taxen und Mietwagen durch Versicherte gilt, wie im gesamten Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, nach § 13 Abs. 1 SGB V grundsätzlich das Sachleistungsprinzip, soweit das SGB V nichts Gegenteiliges vorsieht (vgl bereits für Rettungsdienste Urteile des Senats vom 29. November 1995, B 3 KR 32/94 R, BSGE 77, 119, 128 f = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1 …und vom 3. November 1999, B 3 KR 4/99 R, BSGE 85, 110, 112 = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4).

    Mit der Mitteilung der Beklagten an die Versicherte, daß sie ab 1. Oktober 1996 an einer Sammelfahrt mit einem anderen Unternehmen teilzunehmen habe, war das grundsätzliche Recht auf freie Wahl des Taxiunternehmens (vgl den Hinweis im Urteil des Senats vom 29. November 1995, B 3 KR 32/94 R, BSGE 77, 119, 124 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1 auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs), in zulässiger Weise eingeschränkt worden.

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