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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 02.03.2018 - 32 C 2278/17 (90)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28061
AG Frankfurt/Main, 02.03.2018 - 32 C 2278/17 (90) (https://dejure.org/2018,28061)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.03.2018 - 32 C 2278/17 (90) (https://dejure.org/2018,28061)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. März 2018 - 32 C 2278/17 (90) (https://dejure.org/2018,28061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Online-Branchenbuch - überraschende Entgeltklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Zahlungsanspruch für Online-Branchenverzeichnis mit überraschenden Kosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Online-Branchenverzeichnis: Überraschende Kosten müssen nicht gezahlt werden!

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 31.08.2018)

    Eintrag in Online-Telefonbuch: Kosten müssen erkennbar sein

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Branchenbuch-Abzocke mit Korrekturabzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Zahlungsanspruch des Branchenbuchbetreibers bei versteckter Kostenpflicht im Formular

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Branchenbuch muss deutlich auf Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung hinweisen - Mit "Korrekturabzug" betiteltes Schreiben lässt nicht Abschluss eines Neuvertrags erwarten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 02.03.2018 - 32 C 2278/17
    Auch der ungewöhnliche äußere Zuschnitt einer Klausel und ihre Unterbringung an unerwarteter Stelle können die Bestimmung zu einer ungewöhnlichen und damit überraschenden Klausel machen (BGH, Urteil vom 26.7.2012, VII ZR 262/11).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.7.2012 (Az.: VII ZR 262/11) zu einem zwar nicht identischen, aber durchaus vergleichbaren Antragsformular entschieden hat, werden Entgeltklauseln, die nach der drucktechnischen Gestaltung eines Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt sind, dass sie von dem Vertragspartner des Verwenders nicht vermutet werden, nach § 305 c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

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