Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.04.2016 - I-32 SA 3/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 36 I Nr. 3 ZPO
Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 I Nr. 3
Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren - rechtsportal.de
ZPO § 36 I Nr. 3
Zulässigkeit einer weiteren Gerichtsstandsbestimmung in einem Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer weiteren Gerichtsstandsbestimmung in einem Verfahren
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Rn. 21 Eine Gerichtsstandsbestimmung scheidet daher etwa aus nach einzeln erhobener Klage gegen die Streitgenossen (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10 -, NJW-RR 2011, 929, juris) oder nach Erlass einer Sachentscheidung gegen einen der Streitgenossen (…Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 36 ZPO Rn. 28). - BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Das kann der Fall sein, wenn die anderen Streitgenossen im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben (BGH, Beschluss vom 19.03.1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646, 647;… Patzina in: MüKoZPO, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 27, beck-online) oder sie mit dem weiteren Beklagten in engen Beziehungen stehen, wie z.B. der Geschäftsführer eines an der Gerichtsstandsvereinbarung beteiligten Streitgenossen, der auch als Bürge in Anspruch genommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2014 - 11 SV 75/14, MDR 2015, 299, 300, juris). - BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Zu berücksichtigen ist insoweit auch, ob für den Antrag zwingende Zweckmäßigkeitserwägungen auf Klägerseite vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.1986 - I ARZ 487/86 -, Rn. 9, juris).
- BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77
Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Rn. 20 Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn für das bestimmende Gericht keine wirkliche Wahlmöglichkeit unter mehreren Gerichtsständen für das gegen die Streitgenossen zu führende Verfahren besteht, insbesondere der allgemeine Gerichtsstand des betroffenen Streitgenossen als Möglichkeit nicht mehr in Betracht kommt, weil aufgrund des Prozessstands die Bestimmung eines anderen als des mit der Klageerhebung angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch ausscheidet (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 07.10.1977 - I ARZ 513/77, NJW 1978, 321, beck-online m.w.N.;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 16 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Das kann der Fall sein, wenn die anderen Streitgenossen im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben (BGH, Beschluss vom 19.03.1987 - I ARZ 903/86, NJW 1988, 646, 647;… Patzina in: MüKoZPO, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 27, beck-online) oder sie mit dem weiteren Beklagten in engen Beziehungen stehen, wie z.B. der Geschäftsführer eines an der Gerichtsstandsvereinbarung beteiligten Streitgenossen, der auch als Bürge in Anspruch genommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.08.2014 - 11 SV 75/14, MDR 2015, 299, 300, juris). - BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05
Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Nicht anders als diejenige einer vor der Klageerweiterung vorgenommenen Verweisung (dazu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26.10.2005 - 1Z AR 188/05 -, Rn. 12, juris) bleibt die Bindung der vorgenommenen Gerichtsstandsbestimmung auch nach einer weiteren Parteierweiterung bestehen. - OLG München, 31.07.2002 - 19 W 1891/02
Rechtsfolgen der Klagerücknahme nach Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Grundsätzlich ist eine Gerichtsstandsbestimmung bindend und wird durch später hinzutretende Umstände nicht hinfällig (OLG München, Beschluss vom 31.07.2002 - 19 W 1891/02, NJW-RR 2002, 1722, beck-online;… Patzina in: MüKoZPO, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 28, beck-online). - OLG Stuttgart, 17.12.1998 - 20 AR 4/98
Auszug aus OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Denn anderenfalls könnte der Kläger durch Klage gegen einen Streitgenossen an dem gewünschten Gericht das Verfahren schon entscheidend dahin gestalten, dass er den weiteren Streitgenossen in das Verfahren hereinzieht, ohne dass noch eine Möglichkeit der Bestimmung des Gerichts an dessen allgemeinen Gerichtsstand besteht (vgl. insoweit OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.12.1998 - 20 AR 4/98, BeckRS 1998, 16632 Rn. 13, beck-online).
- BayObLG, 29.07.2025 - 102 AR 71/25
Zivilprozess
Grundsätzlich gilt: Ist für einen Rechtsstreit bereits eine wirksame Zuständigkeitsbestimmung erfolgt und wird nach einer erst anschließend erfolgten subjektiven Klageerweiterung ein neuer Bestimmungsantrag gestellt, so entfaltet die erste Zuständigkeitsbestimmung Bindungswirkung gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und ist bei der Bestimmung des für den erweiterten Rechtsstreit zuständigen Gerichts ebenso zu berücksichtigen wie ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 ZPO (…vgl. BayObLG, Beschl. v. 19. Dezember 2019, 1 AR 110/19, juris Rn. 21; OLG Hamm, Beschl. v. 15. April 2016, 32 SA 3/16, juris Rn. 22).Rn. 35 Dabei kann dahinstehen, ob der Senat zwingend das bereits zuvor hinsichtlich der Beklagten zu 1) und 2) bestimmte Amtsgericht Y. als sachlich zuständig bestimmen muss (in diesem Sinn OLG Hamm, Beschl. v. 15. April 2016, I-32 SA 3/16, juris, welches in einem derartigen Fall eine Gerichtsstandsbestimmung für zulässig hält, vgl. juris Rn. 21 ff. und 28 ff., wobei allerdings nur die Bestimmung des bereits früher bestimmten Gerichts in Betracht komme, juris Rn. 24 und 33) oder auch das Landgericht bestimmen könnte.
- BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19
Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
Ist allerdings für einen Rechtsstreit bereits eine nach dem oben Dargelegten wirksame Zuständigkeitsbestimmung erfolgt und wird nach einer erst anschließend erfolgten subjektiven Klageerweiterung ein neuer Bestimmungsantrag gestellt, so entfaltet die erste Zuständigkeitsbestimmung Bindungswirkung gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO und ist bei der Bestimmung des für den erweiterten Rechtsstreit zuständigen Gerichts ebenso zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. April 2016, 32 SA 3/16, juris Rn. 22 m. w. N.) wie ein bindender Verweisungsbeschluss gemäß § 281 ZPO (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1Z AR 188/05, juris Rn. 12).
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