Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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§ 36 I Nr. 3 ZPO
Gerichtsstandbestimmung, Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 I Nr. 3
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesamtschuldner ohne gemeinsamen Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht
Verfahrensgang
- LG Münster, 01.08.2017 - 26 O 15/17
- OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 23.09.2014 - 32 Sa 59/14
Erfüllungsort; Geldschuld; Zuständigkeitsbestimmung
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Rn. 15 23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. - OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Soweit es in der Kommentierung zudem ohne weitere Einschränkung für zulässig erachtet wird, ein Gericht zu bestimmen, an dem für eine Partei der besondere Gerichtsstand gem. § 29 ZPO eröffnet ist (…Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 36 ZPO Rn. 18), bleibt der Senat bei seiner restriktiven Haltung (vgl. zum Ganzen: Senat, Beschl. v. 07.10.2016 - 32 Sa 62/16 - zitiert nach juris, Tz. 11-13). - BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Auch der von der Beklagten zu 2 zitierte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2008 (X ARZ 98/08 - NJW-RR 2008, 1514, Tz. 20) besagt nichts Abweichendes.
- KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Rn. 15 23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. - OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15
Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Bei einer solchen schlichten Gerichtsstandsklausel geht die Interessenlage der Parteien im Regelfall dahin, dass der Verwender eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während für Prozesse gegen den anderen Vertragspartner die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl eröffnet bleiben soll (vgl. nur Senat, Beschl. v. 02.06.2015 - 32 Sa 19/15 - zitiert nach juris, dort Tz. 19 m.w.N.). - OLG Hamm, 13.02.2012 - 32 Sa 5/12
Verfahrensrecht - Unterschiedliche Gerichtsstände: Örtliche Zuständigkeit?
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Der Erfüllungsort der Bürgschaftsschuld ist am Sitz des Bürgen, wenn nicht die Maßgeblichkeit des Erfüllungsortes der Hauptverbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde (vgl. nur Senat, Beschl. v. 13.02.2012 - 32 Sa 5/12 - zitiert nach juris, dort Tz. 4). - OLG Stuttgart, 02.04.2004 - 13 AR 2/04
Zuständigkeitsbestimmung: Gerichtsstand des Ortes des Bauwerks für eine auf …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Der gemeinsame Erfüllungsort für die Pflichten der Klägerin und der Beklagten zu 1 aus dem Werkvertrag liegt am Ort des Bauvorhabens; dies gilt auch für die Klage auf Rückzahlung angeblich überzahlter Beträge (OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2004 - 13 AR 2/04 - zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15
Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Rn. 15 23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. - OLG Frankfurt, 09.03.2006 - 21 AR 11/06
Gerichtsstandsbestimmung nach Zweckmäßigkeitserwägungen
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Rn. 15 23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. - OLG Hamm, 29.05.2017 - 32 SA 30/17
Gerichtsstandbestimmung; Ausnahmefall; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Rn. 16 Trotz der vorstehend dargelegten restriktiven Haltung hat der Senat in besonderen Einzelkonstellationen ausnahmsweise ein Gericht bestimmt, bei dem für keine der Beklagten der allgemeine Gerichtsstand besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 29.05.2017 - 32 SA 30/17 - zitiert nach juris, dort Tz. 10).
- OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18
Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts für …
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris, Rn. 9 m.w.N.).Insbesondere haben sich die Parteien nicht einvernehmlich für die Bestimmung eines Gerichts ausgesprochen, an dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.05.2017 - 32 SA 30/17 - juris, Rn. 10, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - a.a.O., Rn. 13 m.w.N.).
- BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19
Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem …
Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris).Schließlich hat sich der Antragsgegner zu 2), auf den hier maßgeblich abzustellen ist, weil er an dem gewählten besonderen Gerichtsstand nicht gerichtspflichtig wäre, mit der Wahl dieses Gerichts nicht einverstanden erklärt (zu diesem Gesichtspunkt: BayObLG…, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 9).
- OLG Hamm, 13.05.2019 - 32 SA 26/19
Gerichtsstandbestimmung, Straßenverkehrssicherungspflicht, Amtspflicht
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris, Rn. 9, jew. m.w.N.).
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22
Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …
Dass ein solches Verständnis möglich wäre, weil es im Interesse der Verwenderin liegen kann, nur an ihrem Gerichtsstand verklagt zu werden (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26. Februar 2018, 14 SV 3/18, juris Rn. 1, 10; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 10;… Beschluss vom 2. Juni 2015, 32 SA 19/15, juris Rn. 3, 19; OLG Schleswig…, Beschluss vom 2. Juni 2006, 2 W 80/06, NJW 2006, 3360 [juris Rn. 1, 7] zum "mutmaßlichen" Willen der Parteien), reicht nicht, wenn - wie hier - ein dahingehender Zweck aus der Klausel trotz ihrer differenzierten Regelungen nicht hervortritt. - OLG Hamm, 03.04.2019 - 32 SA 70/18
Zulässigkeit eines Antrags auf Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei …
Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. zuletzt Senat-Beschlüsse vom 07.11.2016 - 32 SA 62/16 - IBR 2017, 62, und vom 10.10.2017 - 32 SA 50/17 - juris, Rn. 9, jew. m.w.N.). - LG Saarbrücken, 03.11.2025 - 14 O 304/25 Die Tatsache allein, dass die (ursprünglich zusammen verklagten) Beklagten als Gesamtschuldner einfache Streitgenossen sind, begründet für sich keinen gemeinsamen Gerichtsstand (vgl. etwa: OLG Hamm Beschl. v. 10.10.2017 - 32 SA 50/17, BeckRS 2017, 132875 Rn. 7, beckonline).
Die Tatsache allein, dass die Beklagten als Gesamtschuldner einfache Streitgenossen sind, begründet für sich keinen gemeinsamen Gerichtsstand (vgl. etwa: OLG Hamm Beschl. v. 10.10.2017 - 32 SA 50/17, BeckRS 2017, 132875 Rn. 7, beck-online).
- BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen
Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris). - BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren
Zwar hat sich die Antragsgegnerin zu 2), auf die hier maßgeblich abzustellen ist, weil sie an dem gewählten besonderen Gerichtsstand nicht gerichtspflichtig wäre, mit der Wahl dieses Gerichts nicht einverstanden erklärt (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 18. Dezember 2003, 1Z AR 134/03, a. a. O., juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris Rn. 9), jedoch ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme am Bauvorhaben selbst erfolgen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2017, a. a. O., juris Rn. 14). - OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 11 SV 25/20
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit abweichendem allgemeinen …
Soweit demgegenüber angenommen wird, auch bei Bestimmung des Gerichts, bei dem gegenüber einem der Streitgenossen ein besonderer Gerichtsstand bestehe, brauche keiner der verklagten Streitgenossen im Bezirk des bestimmten Gerichts seinen allgemeinen Gerichtsstand zu haben (…Schultzky, aaO, § 36 Rn. 29), ergibt sich dies aus den dort in Bezug genommenen Gerichtsentscheidungen (…BGH, aaO - Beschluss vom 20.5.2008 zu § 32b Abs. 1 ZPO aF; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2002 - 1 AR 58/02 zu § 29a ZPO) nicht, da in den dort zu entscheidenden Fällen für die Ansprüche gegen einen der Streitgenossen jeweils ein ausschließlicher Gerichtsstand bestand (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2017 - I-32 SA 50/17).
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