Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.01.2023 - 32 SA 75/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Mieter einer Eigentumswohnung kann bei baulichen Veränderungen gemeinsam mit dem Eigentümer vor dem WEG-Gericht verklagt werden; §§ 15, 43 Abs. 2 WEG; 36 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des gemeinsam sachlich zuständigen Gerichts für eine Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer und die Mieter einer Eigentumswohnung auf Duldung der Sanierung des Badezimmers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Inanspruchnahme durch die WEG auf Duldung des Rückbaus
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17
Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 32 SA 75/22
Anknüpfungspunkt ist dabei in der Regel ein anderweitig bestehender (allgemeiner oder besonderer) Gerichtsstand und es gilt der Grundsatz, dass regelmäßig nur ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem wenigstens einer der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (…vgl. Zöller/Schultzky, a.a.O., § 36 Rn. 29; Senat, Beschluss vom 25.06.2018, 32 SA 67/17, Rn. 14 m.w.N. bei juris). - OLG Hamm, 15.09.2016 - 32 Sa 57/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Inanspruchnahme des …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 32 SA 75/22
Maßgeblich ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig ist und keine Unübersichtlichkeit oder Verwirrung der Prozessführung droht (Senat, Beschluss vom 15.09.2016, 32 SA 57/16, Rn. 12 nach juris).
- KG, 19.02.2026 - 18 UH 20/25
Streitgenossenschaft bei Klage gegen Mitglieder von Verwaltungsausschuss und …
Rn. 33 Dies erlaubt es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen oder rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche eine Streitgenossenschaft zu bejahen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (…BGH, Beschluss v. 06.05.2013, a.a.O. Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss v. 30.01.2023, 32 SA 75/22, juris Rn. 8).Rn. 43 aa) Hierbei ist insbesondere dem räumlichen Schwerpunkt in Berlin besonderes Gewicht beizumessen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 30.01.2023, 32 SA 75/22, juris Rn. 12, KG, Beschluss v. 01.06.2006, 28 AR 28/06, juris Rn. 6).
- LAG Düsseldorf, 03.02.2026 - 1 SHa 26/25 Rn. 65 Als Gesichtspunkte zur Determinierung der Bestimmung können dabei auch Gesichtspunkte herangezogen werden, wie die Bedeutung des Rechtsstreits für die einzelnen Streitgenossen (BGH v. 30.01.2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364; BGH v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06, NJW 2007, 1365;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage 2025, § 36 ZPO, Rn. 29), die Gleichartigkeit von Verfahren (BayObLG v. 22.02.1990 - AR 1 Z 12/90, NJW-RR 90, 742), der räumliche "Schwerpunkt" des Rechtsstreits (vgl. OLG Hamm v. 30.01.2023 - 32 SA 75/22, ZMR 2023, 335;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 36 ZPO, Rn. 29), der Mehrheitswille der Streitgenossen (OLG Frankfurt v. 09.03.2006 - 21 AR 11/06, NJW-RR 2006, 864;… Musielak/Voit/Heinrich, 22. Aufl. 2025, ZPO § 36 Rn. 24) oder das Einverständnis der Parteien (OLG Düsseldorf v. 25.11.2021 - 15 SA 1/21, GRUR-RS 2021, 38391; OLG München v. 23.02.2011 - 34 AR 238/10, MDR 2011, 1068;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage 2025, § 36 ZPO, Rn. 29;… Musielak/Voit/Heinrich, 22. Aufl. 2025, ZPO § 36 Rn. 24).
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