Rechtsprechung
| OLG München, 20.08.2019 - 32 U 1775/19 |
Verfahrensgang
- LG München I, 12.03.2019 - 23 O 5443/18
- OLG München, 20.08.2019 - 32 U 1775/19
- BGH - VI ZR 368/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 03.06.2019 - 32 U 1304/19
Schadensersatz bei Softwaremanipulation - Gebrauchtwagenkauf
Auszug aus OLG München, 20.08.2019 - 32 U 1775/19
In dieser wird nur auf allgemeine Erwägungen zum Abgasskandal eingegangen, nicht jedoch auf den Umstand, dass das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und deshalb nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Hinweis vom 29.01.2019 - 32 U 2720/18, Berufungszurückweisungsbeschluss vom 03.06.2019 - 32 U 1304/19) keine sittenwidrige Schädigung des Käufers durch die Beklagte vorliegt. - OLG München, 29.01.2019 - 32 U 2720/18
Unterlassen einer für die Kaufentscheidung erheblichen Information in einem …
Auszug aus OLG München, 20.08.2019 - 32 U 1775/19
In dieser wird nur auf allgemeine Erwägungen zum Abgasskandal eingegangen, nicht jedoch auf den Umstand, dass das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und deshalb nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Hinweis vom 29.01.2019 - 32 U 2720/18, Berufungszurückweisungsbeschluss vom 03.06.2019 - 32 U 1304/19) keine sittenwidrige Schädigung des Käufers durch die Beklagte vorliegt.
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3466/19
Keine Haftung des Herstellers für ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug (EA …
Auch eine Absicht der Drittbereicherung kann nicht angenommen werden, denn die Beklagte als Herstellerin des Motors weiß in der Regel gar nicht, ob, wie oft und von wem das Fahrzeug, in dem der von ihr hergestellte Motor eingebaut ist, weiterverkauft wird und wem der Weiterverkaufspreis zufließt (OLG Bamberg…, Urteil vom 24.07.2019 - 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335, Rn. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 8.11.2019 - 3 U 4764/19; vgl. auch OLG München, Hinweis vom 20.05.2019 - Az.: 32 U 1775/19, wonach die deliktische Haftung bei Gebrauchtwägen generell abzulehnen ist). - OLG München, 04.12.2019 - 3 U 2420/19
Diesel-Skandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Hersteller eines Motors mit …
Auch eine Absicht der Drittbereicherung kann nicht angenommen werden, denn die Beklagte als Herstellerin des Motors weiß in der Regel gar nicht, ob, wie oft und von wem das Fahrzeug, in dem der von ihr hergestellte Motor eingebaut ist, weiterverkauft wird und wem der Weiterverkaufspreis zufließt (OLG Bamberg…, Urteil vom 24.07.2019 - 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335, Rn. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 8.11.2019 - 3 U 4764/19; vgl. auch OLG München, Hinweis vom 20.05.2019 - Az.: 32 U 1775/19, wonach die deliktische Haftung bei Gebrauchtwägen generell abzulehnen ist). - OLG München, 03.06.2019 - 32 U 1304/19
Schadensersatz bei Softwaremanipulation - Gebrauchtwagenkauf
Diese Überlegung gilt jedoch nicht für den Kläger, der das knapp ein Jahr alte Fahrzeug gebraucht gekauft hat, sofern nicht der Hersteller durch den Kauf des Klägers vom Voreigentümer besondere Vorteile hatte (vgl. Senatshinweise vom 29.01.2019, 32 U 2720/18, und vom 20.05.2019, 32 U 1775/19).
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 4840/19
VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Hersteller bei …
Auch eine Absicht der Drittbereicherung kann nicht angenommen werden, denn die Beklagte als Herstellerin des Motors weiß in der Regel gar nicht, ob, wie oft und von wem das Fahrzeug, in dem der von ihr hergestellte Motor eingebaut ist, weiterverkauft wird und wem der Weiterverkaufspreis zufließt (OLG Bamberg…, Urteil vom 24.07.2019 - 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335, Rn. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 8.11.2019 - 3 U 4764/19; vgl. auch OLG München, Hinweis vom 20.05.2019 - Az.: 32 U 1775/19, wonach die deliktische Haftung bei Gebrauchtwägen generell abzulehnen ist). - OLG München, 22.01.2020 - 3 U 5449/19
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Rückgabe eines von dem sog. Abgasskandal …
Auch eine Absicht der Drittbereicherung kann nicht angenommen werden, denn die Beklagte als Herstellerin des Motors weiß in der Regel gar nicht, ob, wie oft und von wem das Fahrzeug, in dem der von ihr hergestellte Motor eingebaut ist, weiterverkauft wird und wem der Weiterverkaufspreis zufließt (OLG Bamberg…, Urteil vom 24.07.2019 - 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335, Rn. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 8.11.2019 - 3 U 4764/19; vgl. auch OLG München, Hinweis vom 20.05.2019 - Az.: 32 U 1775/19, wonach die deliktische Haftung bei Gebrauchtwägen generell abzulehnen ist). - OLG München, 04.12.2019 - 3 U 290/19
Unbegründeter Schadensersatzanspruch beim Kauf eines vom sogenannten …
Auch eine Absicht der Drittbereicherung kann nicht angenommen werden, denn die Beklagte als Herstellerin des Motors weiß in der Regel gar nicht, ob, wie oft und von wem das Fahrzeug, in dem der von ihr hergestellte Motor eingebaut ist, weiterverkauft wird und wem der Weiterverkaufspreis zufließt (OLG Bamberg…, Urteil vom 24.07.2019 - 8 U 38/19, BeckRS 2019, 21335, Rn. 25 f.; OLG München, Beschluss vom 8.11.2019 - 3 U 4764/19; vgl. auch OLG München, Hinweis vom 20.05.2019 - Az.: 32 U 1775/19, wonach die deliktische Haftung bei Gebrauchtwägen generell abzulehnen ist). - LG Itzehoe, 16.12.2021 - 6 O 47/21
Schadenumfang bei Erwerb eines mutmaßlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A 5
Bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen ist aber zu berücksichtigen, dass selbst die Programmierung und das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht ohne weiteres eine sittenwidrige vorsätzliche Handlung im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20; OLG München, Beschluss vom 20.05.2019, Az. 32 U 1775/19). - LG Memmingen, 09.03.2021 - 35 O 1394/20
Abschalteinrichtung, Darlegungs- und Beweislast, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
Allein der Einbau einer entsprechenden Software verstößt jedoch noch nicht gegen die guten Sitten und stellt auch keinen Betrug dar (vgl. OLG München, 32 U 1775/19, Hinweisbeschluss vom 20.05.2019, vorgelegt als Anlage B2). - LG Itzehoe, 18.03.2021 - 6 O 163/20 Rn. 19 Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst die Programmierung und das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht ohne weiteres eine sittenwidrige vorsätzliche Handlung im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 20.5.2019, Az. 32 U 1775/19).
- LG Itzehoe, 18.03.2021 - 6 O 112/20
Fahrzeugkauf: Schadensersatzanspruch bei verbrieftem Rückgaberecht im Rahmen des …
Rn. 23 Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst die Programmierung und das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung nicht ohne weiteres eine sittenwidrige vorsätzliche Handlung im Sinne des § 826 BGB darstellen (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 20.5.2019, Az. 32 U 1775/19).
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