Rechtsprechung
| OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18 WEG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Teileigentümer und den Pächter einer als Restaurant genutzten Einheit auf Nutzungsunterlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Teileigentümer und den Pächter einer als Restaurant genutzten Einheit auf Nutzungsunterlassung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie hoch ist der Streitwert einer Nutzungsuntersagung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie hoch ist der Streitwert einer Nutzungsuntersagung? (IMR 2018, 265)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.01.2018 - 1 S 1407/17
- OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18 WEG
Papierfundstellen
- MDR 2018, 661
- ZMR 2018, 612
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- AG München, 22.12.2016 - 484 C 8649/16
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts, Az. 484 C 8649/16 WEG, wird von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Streitwert auf EUR 150.000,00 festgesetzt wird.Rn. 24 3. Zugleich war von Amts wegen die Festsetzung des Streitwertes durch das Amtsgericht in den Beschlüssen vom 22.12.2016 und vom 17.06.2016, Az. 484 C 8649/16 WEG, zu ändern, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG.
- BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14
Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Durch einen sog. Vorschaltbeschluss haben die Eigentümer die Ausübungsbefugnis bezüglich ihrer ihnen selbst zustehenden Unterlassungsansprüche auf die Gemeinschaft übertragen (vgl. BGH NJW 2015, 1020). - BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 31/05
Rechtsmittelbeschwer und Streitwert bei Klage des Vermieters auf Beseitigung …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Bei der Störung von Grundeigentum bemisst sich das Interesse grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (BGH, Beschluss vom 08. März 2012 - V ZB 247/11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05 -, Rn. 8).
- BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
Vorausbezahlte Telefongespräche II
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Die übereinstimmenden Angaben bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens sind deshalb ein - widerlegbares - Indiz für die Richtigkeit des festgesetzten Streitwerts (BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2012 - X ZR 110/11 -, Rn. 4, juris). - BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11
Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Im Hinblick darauf, dass eine Beschwerde der Beklagten zu 1 und 2, denen in dem angegriffenen Beschluss die Kosten auferlegt wurden, gegen die Festsetzung des Streitwertes mit dem Ziel, diesen erheblich heraufzusetzen, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig wäre (BGH WuM 2012, 114), und im Hinblick auf den Wortlaut der Beschwerde vom 08.02.2018 ("ich beantrage") kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerde von der Bevollmächtigten im eigenen Namen erhoben werden sollte. - BGH, 08.03.2012 - V ZB 247/11
Wert einer Beseitigungsklage gegen das Abstellen von Mülltonnen auf einem …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Bei der Störung von Grundeigentum bemisst sich das Interesse grundsätzlich nach dem Wertverlust, den die Sache durch die Störung erleidet (BGH, Beschluss vom 08. März 2012 - V ZB 247/11; BGH…, Beschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 31/05 -, Rn. 8). - BGH, 19.01.2017 - V ZR 100/16
Nichtzulassungsbeschwerde in einer Wohnungseigentumssache: Wert der Beschwer für …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Rn. 19 cc) Das damit maßgebende Interesse kann frei geschätzt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 02. September 1993 - 2Z BR 63/93 -, Rn. 28, juris; vgl. auch zum Interesse des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16 -, Rn. 7, juris). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Rn. 19 cc) Das damit maßgebende Interesse kann frei geschätzt werden (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. September 1993 - 2Z BR 63/93 -, Rn. 28, juris; vgl. auch zum Interesse des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16 -, Rn. 7, juris). - OLG Brandenburg, 16.02.1998 - 10 WF 129/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG München, 14.03.2018 - 32 W 288/18
Eine Abschätzung durch Sachverständige ist nur dann geboten, wenn dem Gericht jeder Anhalt zur Ermittlung des ungefähren Wertes fehlt oder wenn die Angaben der Parteien offensichtlich zu niedrig sind und sie keine weiteren Angaben gemacht haben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 10 WF 129/97 -, Rn. 6, juris).
- LG Berlin, 16.01.2019 - 55 S 46/18
Unterlassungsanspruch gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung …
Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Teil- oder Wohnungseigentümer auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung seines Teil- oder Wohnungseigentums in Anspruch, bestimmt sich der Streitwert danach, welche Beeinträchtigungen dem Kläger durch die zweckwidrige Nutzung erwachsen, wobei diese Nachteile und auch das gegenläufige Interesse des Beklagten (§ 49a Abs. 2 Satz 1 GKG) frei zu schätzen sind (BGH v. 19.1.2017 - V ZR 100/16, ZWE 2017, 191, 192; OLG München v. 14.3.2018 - 32 W 288/18 WEG, WuM 2018, 238, 239; KG v. 5.4.1993 - 24 W 5569/92, ZMR 1993, 346).Bei der Störung von Grundeigentum bemisst sich das Interesse des gestörten Eigentümers grundsätzlich nach dem Wertverlust des Grundstücks (BGH v. 8.3.2012 - V ZB 247/11, Grundeigentum 2012, 683; BGH v. 12.7.2018 - V ZB 218/17, MDR 2018, 1396; BGH v. 17.5.2006 - VIII ZB 31/05, NJW 2006, 2639; OLG München v. 14.3.2018 - 32 W 288/18 WEG, WuM 2018, 238, 239).
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Rechtsprechung
| OLG München, 04.07.2018 - 32 W 577/18, 32 W 288/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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