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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2006 - 32 W 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4390
OLG Hamm, 11.05.2006 - 32 W 30/05 (https://dejure.org/2006,4390)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2006 - 32 W 30/05 (https://dejure.org/2006,4390)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 32 W 30/05 (https://dejure.org/2006,4390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1
    Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen unsachlicher Formulierungen im Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen; Anforderungen an die Ablehnung eines Sachverständigen; Pflicht des Sachverständigen zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbale Entgleisungen: Ablehnung wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtlicher Sachverständiger muss bei der Wortwahl Zurückhaltung üben! (IBR 2007, 50)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 4 OH 35/04
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 32 W 30/05

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1934
  • BauR 2007, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2006 - 32 W 30/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist es ohne Belang, dass der Sachverständige mit seiner überzogenen Ausdrucksweise im Wesentlichen Kritik an einem von der Antragsgegnerin vorgelegten Privatgutachten üben wollte (vgl. hierzu OLG Oldenburg, NJW-RR 2000, 166).
  • OLG Koblenz, 19.05.2009 - 4 W 150/09

    Ablehnung des Sachverständigen: Erhebung des Vorwurfs einer Täuschungshandlung …

    Soweit es um seine Pflicht zur Objektivität und Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten geht, muss sich der Sachverständige grundsätzlich an denselben Maßstäben messen lassen, die für den Richter gelten; ebenso wie der Richter muss der Sachverständige als sein Helfer alles vermeiden, was ein auch nur subjektives Misstrauen einer Partei in seine Unabhängigkeit rechtfertigen könnte (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 32 W 30/05, Tz. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. August 2008 - 9 W 39/08, Tz. 8, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2013 - 21 W 57/12

    Falschen Vortrag unterstellt: Sachverständiger befangen!

    Rn. 18 Unterstellt weiter ein Sachverständiger einer Partei falschen Vortrag, wie dies der Sachverständige mit seiner Äußerung, die Antragsteller möchten doch bei der Wahrheit bleiben und nicht falsche Fakten angeben, getan hat, kann dies eine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, BauR 2006, 1934).
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