Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20 (HS), 32-IV-20 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 11.02.2020 - 2 B 44/20.A bzw. 2 A 90/20
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20 (HS), 32-IV-20 (e.A.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 20.10.2020 - 2 B 44.20
Finanzieller Ausgleichsanspruch von Feuerwehrbeamten für über die regelmäßige …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Mit ihrer am 11. März 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 19. und 28. Mai 2020 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. August 2019 (7901363 - 160), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Dezember 2019 (1 K 1693/19.A) und zwei Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2020 (2 B 44/20.A bzw. 2 A 90/20.A), den Beschwerdeführerinnen nach eigenen Angaben zugestellt am 11. bzw. 12. Februar 2020.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde mit dem ebenfalls angegriffenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2020 (2 B 44/20.A) abgelehnt.
Die gegen diese beiden Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschlüsse jeweils vom 13. Mai 2020 zurück (2 A 90/20.A und 2 B 44/20.A).
dd) Ebenso wenig befasst sich die Beschwerdebegründung näher mit dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2020 (2 B 44/20.A), durch den der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde.
- OVG Saarland, 02.06.2021 - 2 A 90/20
Grundsatzbedeutung einer Tatsachenfrage (Darlegungserfordernis)
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Mit ihrer am 11. März 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 19. und 28. Mai 2020 ergänzten Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. August 2019 (7901363 - 160), das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Dezember 2019 (1 K 1693/19.A) und zwei Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2020 (2 B 44/20.A bzw. 2 A 90/20.A), den Beschwerdeführerinnen nach eigenen Angaben zugestellt am 11. bzw. 12. Februar 2020.Den Antrag der Beschwerdeführerinnen auf Zulassung zur Berufung lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch den angefochtenen Beschluss vom 11. Februar 2020 (2 A 90/20.A) ab.
Die gegen diese beiden Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschlüsse jeweils vom 13. Mai 2020 zurück (2 A 90/20.A und 2 B 44/20.A).
- BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20
Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Die Beschwerdeführerinnen haben die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht erörtert und nicht deutlich gemacht, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts diese überspannt habe (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 - juris Rn. 1; Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 35 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 41).
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Die Beschwerdeführerinnen haben die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht erörtert und nicht deutlich gemacht, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts diese überspannt habe (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 35 ff.; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 41). - BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 2699/17
Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Die Beschwerdeführerinnen haben die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht erörtert und nicht deutlich gemacht, aus welchen Gründen die angegriffene Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts diese überspannt habe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 BvR 2699/17 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 35 ff.;… Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 41). - BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16
Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Das Urteil weiche schließlich von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2019 (2 BvR 1600/19), des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (1 C 4.16) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2017 (5 A 109/15.A) ab. - BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Das Urteil weiche schließlich von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember 2019 (2 BvR 1600/19), des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (1 C 4.16) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2017 (5 A 109/15.A) ab. - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
- OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15
Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis, …
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18
Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20 Im Hinblick auf den Ausgangsbescheid des Bundesamts vom 13. Juni 2018 ist die Verfassungsbeschwerde unstatthaft, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes, die auf Bundesrecht beruhen, nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 Sächs- VerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]).
(1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
Dies betrifft indes ausschließlich die Anwendung einfachen Rechts, nicht hingegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 49-IV-20 Im Hinblick auf den Ausgangsbescheid des Bundesamts vom 9. November 2016 ist die Verfassungsbeschwerde unstatthaft, weil Entscheidungen der öffentlichen Gewalt des Bundes, die auf Bundesrecht beruhen, nach Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde zu dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen sein können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juli 2020 - Vf. 31-IV-20 [HS]/Vf. 32-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 24. April 2020 - Vf. 11-IV-20 [HS]/Vf. 12-IV-20 [e.A.]).
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