Rechtsprechung
| RG, 20.04.1921 - I 321/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Binnenschiffahrt; Transportversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 111
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.1966 - II ZR 139/64
Ermittlung des Ersatzumfangs aus einer Flusskaskopolice - Anspruch auf …
Das Reichsgericht hat bereits in seiner Entscheidung RGZ 102, 111, 113 ausgeführt, § 4 c Flußkaskopolice besage nach Sinn und Zweck nur, daß seitens des versicherten Schiffseigners die erforderliche Mannschaft gestellt und alles sonst Sachdienliche getan werden muß, um eine gehörige Bemannung des Schiffs aufrechtzuerhalten.Das Schiff kann sogar auch dann "gehörig bemannt" sein, wenn sich niemand an Bord befindet (z.B. der mit der Bewachung des festgemachten Schiffs beauftragte Matrose weggegangen ist; vgl. RGZ 102, 111, 113).
- OLG Bamberg, 14.06.2022 - 3 U 77/22
Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi …
Rn. 12 (Spätestens) Seit der Entscheidungsserie vom 16.09.2021 (Urteile vom 16.09.2021, ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20) nimmt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an, dass es im Hinblick auf die - bis heute bestehende! - unsichere Rechtslage bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Thermofensters unabhängig vom konkret verwendeten Typ des Dieselmotors und herstellerübergreifend (zu Daimler: u.a. Urteil vom 16.09.2021, ZR 190/20, NJW 2021, 3721; zu VW: Beschluss vom 09.03.2021, ZR 889/20, NJW 2021, 1814; zu Audi: Beschluss vom 01.09.2021, ZR 128/21, juris; Beschluss vom 13.10.2021, ZR 164/21, juris; zu BMW: Beschluss vom 15.09.2021, ZR 2/21, juris) sowohl an einem besonders verwerflichen Verhalten des Herstellers als auch an dem erforderlichen Schädigungsvorsatz fehlt. - OLG Naumburg, 15.09.2023 - 7 U 3/23
Gebrauchtwagenkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der …
Es entspreche seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2021 in den Rechtssachen VII ZR 190/20,266/20,321/20 und 322/20 gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass im Hinblick auf die bis heute bestehende unsichere Rechtslage bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Thermofensters unabhängig vom konkret verwendeten Typ des Dieselmotors und herstellerübergreifend ein besonders verwerfliches Verhalten und der erforderliche Schädigungsvorsatz nacht angenommen werden könnten.
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