Rechtsprechung
| LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Kellerräumen mit Verbrauchszählern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Räume mit Verbrauchszählern: kein Sondereigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Sondereigentum im Keller
Papierfundstellen
- Rpfleger 2009, 563
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90
Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage
Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09
Die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind zwingendes Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG, weil sie erforderlich sind, um den Wohnungseigentümern einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnungen zu ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909 f.; OLG Hamburg ZMR 2004, 291; OLG Schleswig ZMR 2006, 886, 887 f.).Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 WEG erfordern, dass sich das zwingende Gemeinschaftseigentum insofern auch auf die die Zähler enthaltenen Räume erstreckt (BGH NJW 1991, 2909 f.; BGH NJW 1979, 2391, 2392 f.;… Bärmann/Armbrüster, 10. Auflage, § 105 Rn. 114).
Die beantragte Kellerzuordnung steht auch nicht dadurch mit § 5 Abs. 2 WEG im Einklang, dass die Teilungserklärung unter II § 2 (1) allen Wohnungseigentümern für die betroffenen Kellerräume ein Recht zum Betreten der Räume und eine Duldungspflicht der Sondereigentümer hinsichtlich der Ablesevorgänge und der erforderlichen Wartungen einräumt (vgl. BGH NJW 1991, 2909 f.).
Möglich ist daher nach § 5 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 WEG allein ein Sondernutzungsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum (BGH NJW 1991, 2909 f.).
- OLG Hamburg, 30.12.2003 - 2 Wx 73/01
Wohnungseigentumsrecht: Mehrheits- oder Einstimmigkeitsbeschluss der …
Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09
Die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind zwingendes Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG, weil sie erforderlich sind, um den Wohnungseigentümern einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnungen zu ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909 f.; OLG Hamburg ZMR 2004, 291; OLG Schleswig ZMR 2006, 886, 887 f.).Die Zähler prägen die Räume zwar nicht durch die übermäßige Einnahme von Raum wie beispielsweise eine Heizungsanlage, wohl aber durch die mit den Zählern verbundene Funktion, den Wohnungseigentümern eine ordnungsgemäße Abrechnung und Instandhaltung zu ermöglichen (OLG Hamburg ZMR 2004, 291).
Die Zuordnung der Räume mit wesentlichen Zähleinrichtungen zum Gemeinschaftseigentum muss unabhängig von der jeweiligen Abrechnungsform der Wohnungseigentümer gelten, weil sich andernfalls die sachenrechtliche Zuordnung nach Beschlüssen über eine verbrauchsabhängige oder anderweitige Art der Abrechnung richten müsste (vgl. Bärmann/Armbrüster § 5 Nr. 114; vgl. aber auch OLG Hamburg ZMR 2004, 291, 293).
- OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen …
Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09
Die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und sind zwingendes Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG, weil sie erforderlich sind, um den Wohnungseigentümern einen ungestörten Gebrauch ihrer Wohnungen zu ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909 f.; OLG Hamburg ZMR 2004, 291; OLG Schleswig ZMR 2006, 886, 887 f.). - BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77
Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum
Auszug aus LG Hamburg, 16.06.2009 - 321 T 24/09
Sinn und Zweck des § 5 Abs. 2 WEG erfordern, dass sich das zwingende Gemeinschaftseigentum insofern auch auf die die Zähler enthaltenen Räume erstreckt (BGH NJW 1991, 2909 f.; BGH NJW 1979, 2391, 2392 f.;… Bärmann/Armbrüster, 10. Auflage, § 105 Rn. 114).
- BGH, 20.02.2026 - V ZR 34/25
Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen
Während das Berufungsgericht und einige Stimmen dies grundsätzlich annehmen (…so OLG München, ZWE 2020, 276 Rn. 22; LG Hamburg, ZWE 2010, 141, 142 [juris Rn. 10];… Bauer/Schaub/Schneider, GBO, 5. Aufl., E. Rn. 72), verneinen das andere - teilweise differenzierend nach den einzelnen Anlagen -, weil es häufig ausreichen werde, die Anlage oder Einrichtung anlassbezogen aufzusuchen, was der Sondereigentümer entsprechend § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG dulden müsse (…so Hügel/Elzer, WEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 33;… BeckOGK/Meier, WEG [1.8.2025], § 5 Rn. 98 f.;… BeckOK BGB/Hügel [1.2.2026], § 5 WEG Rn. 21;… Schmidt-Räntsch in Niederführ, WEG, 14. Aufl., § 5 Rn. 36 f.;… Soergel/ Schäuble, BGB, 13. Aufl., § 5 WEG Rn. 12; Köther, RNotZ 2021, 377, 389). - AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17 Nur die Gesamtheit aller Geräte zur Verbrauchserfassung ermöglicht eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch der Wohnungseigentümer (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2001, Az. 15 W 320/00; LG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2009, Az.: 321 T 24/09;… Bärmann-Armbrüster, Wohnungseigentumsgesetz, 13. Auflage, 2015, § 5, Rn. 125 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 10.05.2022 - 20 W 292/20
Sondereigentumsfähigkeit von Räumen, in denen sich eine Heizungsanlage befindet.
Ob anderes für Räume gilt, in denen sich nur Anlagen befinden, die keine sicherheitsrelevanten Funktionen erfüllen, wie etwa bloße Verbrauchszähler oder Leitungen (…vgl. Bärmann/Seuß/Rampp, a.a.O., § 11 Rz. 30, 31; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1998, 361 einerseits und LG Hamburg ZWE 2010, 141 andererseits), kann offenbleiben.
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