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LG Hamburg, 11.07.2003 - 324 O 577/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer in einem Rentenversicherungsvertrag verwendeten Klausel mit den §§ 307 ff. BGB; Vorrangigkeit der Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG); "Angemessene" Höhe des bei vorzeitiger Vertragsauflösung dem Versicherungsnehmer auferlegten ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.07.2003 - 324 O 577/02
- OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
- BGH, 16.11.2005 - IV ZR 63/04
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99
Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung
Auszug aus LG Hamburg, 11.07.2003 - 324 O 577/02
Die Beklagte mag (...) ein derartiges Verständnis der angegriffenen Klausel nicht beabsichtigt haben, darauf kommt es indes bei der vorzunehmenden Auslegung nicht an, sondern auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges (vgl. BGH NJW-RR 2001, 741, 742); dieses führt indes zu der beschriebenen Unklarheit der angegriffenen Klausel mit der Folge, dass für die Beurteilung der Wirksamkeit der Klausel von der kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist.
- LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1116/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle der …
Auch wenn an die Darlegungslast aufgrund des Umstands, dass der Kläger die Höhe der tatsächlichen anfallenden Kosten und die sonstigen Umstände aus der Sphäre der Beklagten nicht kennen kann, nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss der Kläger doch Indizien vortragen, die für die Vereinbarung eines unangemessen hohes Abzugs sprechen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 11.7.2003, 324 O 577/02, VuR, 455, 460). - LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1153/07
Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle der Klauseln zur …
Auch wenn an die Darlegungslast aufgrund des Umstands, dass der Kläger die Höhe der tatsächlichen anfallenden Kosten und die sonstigen Umstände aus der Sphäre der Beklagten nicht kennen kann, nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss der Kläger doch Indizien vortragen, die für die Vereinbarung eines unangemessen hohes Abzugs sprechen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 11.7.2003, 324 O 577/02, VuR, 455, 460). - LG Hamburg, 20.11.2009 - 324 O 1136/07
Kapitallebens- und Rentenversicherung: Inhaltskontrolle von …
Auch wenn an die Darlegungslast aufgrund des Umstands, dass der Kläger die Höhe der tatsächlichen anfallenden Kosten und die sonstigen Umstände aus der Sphäre der Beklagten nicht kennen kann, nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss der Kläger doch Indizien vortragen, die für die Vereinbarung eines unangemessen hohes Abzugs sprechen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 11.7.2003, 324 O 577/02, VuR, 455, 460). - LG Hamburg, 22.01.2010 - 324 O 1152/07
Wirksamkeit einzelner Allgemeiner Versicherungsbedingungen bzgl. des …
Auch wenn an die Darlegungslast aufgrund des Umstands, dass der Kläger die Höhe der tatsächlichen anfallenden Kosten und die sonstigen Umstände aus der Sphäre der Beklagten nicht kennen kann, nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss der Kläger doch Indizien vortragen, die für die Vereinbarung eines unangemessen hohes Abzugs sprechen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 11.7.2003, 324 O 577/02, VuR, 455, 460). - OLG Hamburg, 18.02.2004 - 9 U 146/03
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZErtG) als gesetzliches Leitbild …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LandgerichtsHamburg, Zivilkammer 24, vom 11.7.2003 (Az.: 324 O 577/02) wiefolgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.