Rechtsprechung
| LG Hamburg, 01.12.2006 - 326 T 93/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Annahme eines Insolvenzplanes gem. § 244 Insolvenzordnung (InsO); Anforderungen an die Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplanes durch den Rechtspfleger mangels erforderlicher Mehrheit der Gläubiger zur Annahme des Insolvenzplans; Möglicher ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZI 2007, 415
- NZI 2009, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06
Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das …
Das Landgericht, dessen Entscheidung in NZI 2007, 415 veröffentlicht ist, hat die Rechtsmittel zurückgewiesen. - BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16
Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht: …
Ob dieser, der Mitglied derselben Sozietät war wie der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin im ersten und zweiten Rechtszug, durch die Vertretung der Interessen der Gläubiger in der Gläubigerversammlung entgegen § 43a Abs. 4 BRAO widerstreitende Interessen vertreten hat (vgl. dazu LG Hamburg, NZI 2007, 415; AG Duisburg, NZI 2007, 728;… MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 76 Rn. 23), kann dahin stehen. - BVerfG, 26.11.2009 - 1 BvR 339/09
Stimmrechtsentscheidung durch einen Rechtspfleger i.R.d. Abstimmung von …
I. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 235/06 -, b) den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 1. Dezember 2006 - 326 T 93/06 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 15. August 2006 - 67g IN 476/05 -, d) die Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2006 - 67 g 476/05 -, e) den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2006 - 67g IN 476/05 -, II. mittelbar gegen. - AG Duisburg, 08.10.2007 - 62 IN 32/07
Gleichzeitige anwaltliche Vertretung eines Drittschuldners und eines …
Rn. 31 c) Der Verstoß gegen das Verbot des § 43a Abs. 4 BRAO hat unter den vorliegenden Umständen zur Folge, dass nicht nur der Anwaltsvertrag, sondern auch die auf ihm beruhende Vollmacht zur Vertretung in der Gläubigerversammlung nichtig ist (§§ 134, 139 BGB; LG Hamburg NZI 2007, 415 f.; Frind NZI 2007, 374, 377; vgl. auch LAG Köln NZA-RR 2001, 253; LAG Hamm NZA-RR 2004, 262 f.; OLG Koblenz NZG 2007, 458, 459 = NJW-RR 2007, 1003). - LG München I, 23.05.2024 - 5 HKO 7237/23
Gesellschafterdarlehen, Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder, …
Angesichts dieser überzeugenden, in Einklang auch mit der Zivilrechtsdogmatik der Trennung des Kausalgeschäfts von der Vollmacht in Einklang stehenden Ansicht vermag die Kammer der von der Antragsgegnerin zitierten Mindermeinung aus der Instanzrechtsprechung und Teilen der Literatur vertretenen Gegenauffassung (so LG Hamburg NZI 2007, 415; AG Duisburg NZI 2007, 728, 731;… Ehricke in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 76 Rdn. 23 für die Vertretung in der Gläubigerversammlung) nicht zu folgen.
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