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| LG Hamburg, 20.08.2010 - 329 T 71/10 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 22.06.2010 - 219g XIV 41759/10
- LG Hamburg, 20.08.2010 - 329 T 71/10
- LG Hamburg, 20.08.2010 - 329 T 75/10
- BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10
Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen …
Rn. 7 b) Der Senat hält daran fest, dass Abschiebungshaft ohne das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderliche Einvernehmen nicht angeordnet werden darf (dazu Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f.; Beschluss vom 18. August 2010, V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440;… Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22; krit. LG Hamburg, Beschluss vom 20. August 2010 - 329 T 71/10 u. 75/10). - OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei …
Rn. 5 Das Landgericht Hamburg stellte im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 20. August 2010 (Az.: 329 T 71/10) fest, dass die durch Beschlüsse des Amtsgerichts vom 22. Juni 2010 und vom 15. Juli 2010 angeordnete Haft rechtswidrig war.
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