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   BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04   

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https://dejure.org/2007,36337
BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04 (https://dejure.org/2007,36337)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04 (https://dejure.org/2007,36337)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 33 W (pat) 167/04 (https://dejure.org/2007,36337)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 167/04
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 18.07.2014 - 25 W (pat) 7/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "vita" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Der Begriff  "Leben" wird im Bereich des Versicherungswesens zur Bezeichnung der Sparte der Lebensversicherungen und als Synonym für "Lebensversicherungen" verwendet (vgl. mit zahlreichen Beispielen: BPatG 33 W (pat) 43/04 - Leben classic ; BPatG 33 W (pat) 167/04 - Rheinische Leben), wobei hier zwischen "Kapitalleben" und "Risikoleben" (= Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen) unterschieden wird (vgl. dazu Anlage 2 aus der mit der Ladung übersandten Internetrecherche des Senats mit Unterlagen zu dem Wort "Leben" bzw. "Kapitalleben" im Zusammenhang mit Versicherungen).
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