Rechtsprechung
LG Köln, 16.06.2009 - 33 O 45/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zuständigkeit deutscher Gerichte trotz Anwendung des UDRP-Verfahrens // sittenwidrige Sperrung eines Domaingebrauchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertung einer Aufrechterhaltung eines Domain-Namens als missbilligend bei Absicht der Sperrung der Nutzung dieser Domain durch einen Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 4 k UDRP, 826 BGB
Das UDRP-Schiedsgerichtsverfahren hindert negative Feststellungsklage nicht - online-und-recht.de (Kurzinformation)
UDRP-Schiedsverfahren sperrt bei Domain-Rechtsstreit nicht Weg zu Gericht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
UDRP-Schiedsverfahren wegen Domainstreitigkeiten schließt nationales Gerichtsverfahren nicht aus
Papierfundstellen
- MMR 2010, 187 (Ls.)
- K&R 2009, 817
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 02.03.2010 - 15 O 79/09
Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Durchführung eines UDRP-Verfahrens
Dass sich die Parteien der alternativen Streitbeilegung gemäß der UDRP unterworfen haben, steht dem nicht entgegen, da § 4 (k) UDRP die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor und nach Durchführung des UDRP-Verfahrens ausdrücklich zulässt (LG Köln, Urteil vom 16.06.2009 - 33 O 45/08 -, zitiert nach juris, Rz. 22 m.w.N.).