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| AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16 (57) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2016 - 33 C 1201/16 (57) (https://dejure.org/2016,70919)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16 (57)
- LG Frankfurt/Main, 11.04.2017 - 11 S 292/16
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11
Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16
Die Klägerin war zwar dem Grunde nach berechtigt, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ihres Gesellschafters auszusprechen (vgl. BGH, Urteil v. 23.11.2011, VIII ZR 74/11), die Klägerin hat jedoch die sich aus § 577 a, Abs. 1 i. V. m. Abs. 1 a Nr. 1 BGB ergebende Sperrfrist nicht eingehalten. - BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08
Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16
Zwar ist es korrekt, dass Anlass für die Einfügung des Abs. 1 a die Umgehung der Sperrfrist des § 577 a BGB in Form des Münchener Modells war, bei dem die Erwerber ohne Beachtung der in § 577 a Abs. 1 bestimmten Beschränkung wegen Eigenbedarfs für ein Mitglied der Erwerbergemeinschaft kündigen konnten, weil die Umwandlung in Wohnungseigentum erst nachträglich erfolgte (vgl. BGH NJW 2009, 2738 [BGH 16.07.2009 - VIII ZR 231/08] ).
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