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Rechtsprechung
   AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8946
AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
AG Lübeck, Entscheidung vom 20.02.2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
AG Lübeck, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 823 Abs 2 BGB, § 858 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten: Besitzstörung durch Parken auf Gästeparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Fahrzeug, das außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Restaurantparkplatz steht, darf abgeschleppt werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parken (unbefugtes) auf Kundenparkplatz - Abschleppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 858 Abs. 1
    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für die Entfernung eines außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbefugtes Parken auf Restaurantparkplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auf dem Gästeparkplatz abgeschleppt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Restaurantparkplatz: Außerhalb der Öffnungszeiten auf Gästeparkplatz geparktes Fahrzeug darf abgeschleppt werden - Unbefugtes Abstellen stellt verbotene Eigenmacht dar / Auch Kosten für abgebrochenen Abschleppvorgang müssen ersetzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für die Entfernung eines außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants geparkten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 801
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11
    Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Kundenparkplatz stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (BGHZ 181, 233 ff.).

    Zum anderen wäre die Ausübung des Selbsthilferechts nur dann unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwer wiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (BGHZ 181, 233 ff., Juris Rn. 16).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz …

    Auszug aus AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11
    Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen aber nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen (BGH, Urteil vom 02.12.2011, V ZR 30/11, Juris Rn. 11).
  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück begründet nämlich eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB, für die nicht nur der Fahrer, sondern ebenfalls der Halter des Fahrzeugs/Anhängers verantwortlich ist, und zwar unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Behinderung des Besitzes des Grundstücksbesitzers ( BGH , Urteil vom 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 2407 ff.; BGH , Urteil vom 18.12.2015, Az.: V ZR 160/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 863 ff.; BGH , Urteil vom 04.07.2014, Az.: V ZR 229/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 3727; BGH , Urteil vom 21.09.2012, Az.: V ZR 230/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 3781 f.; BGH , Urteil vom 06.07.2012, Az.: V ZR 268/11, u.a. in: NJW 2012, Seite 3373; BGH , Urteil vom 02.12.2011, Az.: V ZR 30/11, u.a. in: NJW 2012, Seite 528; BGH , Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2530 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.09.2016, Az.: 31 C 70/15, u.a. in: BeckRS 2016, 17046 = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 16.11.2015, Az.: 31 C 215/14; AG Pfaffenhofen , Urteil vom 07.03.2012, Az.: 1 C 729/11, u.a. in: BeckRS 2012, Nr.: 26003 = "juris"; AG Lübeck , Urteil vom 20.02.2012, Az.: 33 C 3926/11, u.a. in: NJW-RR 2012, Seite 801; Koch , NJW 2014, Seiten 3696 f.; Goering , DAR 2009 Seite 603; Baldringer/Jordans , NZV 2005, Seiten 75 ff.).
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