Rechtsprechung
| VG Berlin, 02.11.2015 - 33 L 312.15 A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 AsylVfG 1992, § 3e AsylVfG 1992, § 36 AsylVfG 1992, § 76 AsylVfG 1992, § 60 AufenthG
Abschiebung eines Asylsuchenden auf das Gebiet der Russischen Föderation; doppelte Staatsangehörigkeit; Abschiebungshindernis wegen einer psychischen Erkrankung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abschiebung einer Syrerin mit russischer Staatsangehörigkeit in die Russische Föderation rechtmäßig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abschiebung einer Syrerin mit russischer Staatsangehörigkeit in die Russische Föderation rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abschiebung eines aus der Arabischen Republik Syrien geflohenen Asylsuchenden in die Russische Föderation; Besitz der syrischen als auch der russischen Staatsangehörigkeit; Behandelbarkeit einer attestierten psychischen Erkrankung (hier: Depression) des Antragstellers in ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04
Präklusion, rechtliches Gehör, Verzögerung
Auszug aus VG Berlin, 02.11.2015 - 33 L 312.15
Wegen des Prinzips der Subsidiarität, das sowohl dem Asylrecht als auch dem Flüchtlingsrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugrunde liegt, kommt nämlich gem. Art. 1 A Nr. 2 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention bei Personen, die wie die Antragstellerin zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nicht in Betracht, wenn sie den Schutz eines dieser Staaten in Anspruch nehmen können (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 1 B 142/04 , juris, Rn. 4).Rn. 11 Wegen des Prinzips der Subsidiarität, das sowohl dem Asylrecht als auch dem Flüchtlingsrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugrunde liegt, kommt nämlich gem. Art. 1 A Nr. 2 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention bei Personen, die - wie die Antragstellerin - zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nicht in Betracht, wenn sie - wie vorliegend die Antragstellerin - den Schutz eines dieser Staaten in Anspruch nehmen können (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 B 142/04 -, juris, Rn. 4).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Berlin, 02.11.2015 - 33 L 312.15
Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme - die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris). - VG Berlin, 03.04.2014 - 33 K 36.13
Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Berlin, 02.11.2015 - 33 L 312.15
Rn. 16 Nach den Erkenntnissen des Gerichts ist die attestierte psychische Erkrankung der Depression der Antragstellerin in der Russischen Föderation grundsätzlich behandelbar (Auskunft des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Berlin vom 30. September 2011, RK 516.80/33.742;… allgemein zum Gesundheitswesen Internationale Organisation für Migration, Länderinformationsblatt Russische Föderation, Juni 2012, S. 8 ff.; siehe ergänzend Urteil der Kammer vom 3. April 2014 - VG 33 K 36.13 A -, Rn. 77).
- VG Augsburg, 06.02.2018 - Au 2 K 17.30712
Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer …
Zur Begründung wurde maßgeblich auf die im IOM-Informationsblatt Russische Föderation genannten Hilfen gerade für alleinstehende Mütter mit Kindern verwiesen (…siehe zum Ganzen: VG Göttingen, U.v. 10.9.2013 - 2 A 192/11 - juris Rn. 50 f. unter Bezugnahme auf VG Braunschweig, U.v. 24.2.2003 - 8 A 308/02; so im Ergebnis auch VG Berlin, B.v. 2.11.2015 - 33 L 312.15 A - juris Rn. 13; U.v. 21.11.2013 - 33 K 207.13 A - UA S. 9-11).Rn. 93 (cc) Unter Berücksichtigung der genannten Erkenntnismittel und Rechtsprechung geht das Gericht davon aus, dass die Klägerin zu 1 in der Lage sein wird, in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens für sich und ihre fünf minderjährigen (Klein-)Kinder den Lebensunterhalt auf einem noch zumutbaren Niveau zu bestreiten (…vgl. in diesem Sinne: VG Göttingen, U.v. 10.9.2013 - 2 A 192/11 - juris Rn. 50 f. unter Bezugnahme auf VG Braunschweig, U.v. 24.2.2003 - 8 A 308/02; VG Berlin, B.v. 2.11.2015 - 33 L 312.15 A - juris Rn. 13; U.v. 21.11.2013 - 33 K 207.13 A - UA S. 9-11).
- VG Augsburg, 12.08.2020 - Au 2 K 19.30113
Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Zur Begründung wurde maßgeblich auf die im IOM-Informationsblatt Russische Föderation genannten Hilfen gerade für alleinstehende Mütter mit Kindern verwiesen (…siehe zum Ganzen: VG Göttingen, U.v. 10.9.2013 - 2 A 192/11 - juris Rn. 50 f. unter Bezugnahme auf VG Braunschweig, U.v. 24.2.2003 - 8 A 308/02; so im Ergebnis auch VG Berlin, B.v. 2.11.2015 - 33 L 312.15 A - juris Rn. 13; U.v. 21.11.2013 - 33 K 207.13 A - UA S. 9-11).Rn. 61 (f) Unter Berücksichtigung der genannten Erkenntnismittel und Rechtsprechung geht das Gericht davon aus, dass die Klägerin zu 1 in der Lage sein wird, in der Russischen Föderation außerhalb Tschetschenien bzw. Dagestans für sich und ihre beiden Kinder den Lebensunterhalt auf einem noch zumutbaren Niveau zu bestreiten (…vgl. in diesem Sinne: VG Göttingen, U.v. 10.9.2013 - 2 A 192/11 - juris Rn. 50 f. unter Bezugnahme auf VG Braunschweig, U.v. 24.2.2003 - 8 A 308/02; VG Berlin, B.v. 2.11.2015 - 33 L 312.15 A - juris Rn. 13; U.v. 21.11.2013 - 33 K 207.13 A - UA S. 9-11).
- VG Berlin, 21.06.2018 - 34 K 63.17
Zuerkennung subsidiären Schutzes einer Frau aus dem Libanon wegen familiärer …
Unerheblich ist, ob er in dem anderen Staat der Staatsangehörigkeit jemals gelebt oder Bindungen entwickelt hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. November 2015 - VG 33 L 312.15 A -, juris, Rn. 11 ff.). - VG Würzburg, 22.08.2019 - W 8 S 19.31544
Flüchtlingsschutz bei doppelter Staatsangehörigkeit
Jedoch kann ein Flüchtling, da der Flüchtlingsschutz subsidiären Charakter hat, auf einen weiteren Staat verwiesen werden, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt (hier Israel), sofern er - wie hier - dort nicht verfolgt wird (VG Berlin, B.v. 2.11.2015 - 33 L 312.15 A - AuAS 2016, 11; U.v. 21.6.2018 - 34 K 63.17 A - juris;… Marx, Kommentar zum AsylG, 10. Aufl. 2019, § 3 AsylG Rn. 10 ff. m.w.N.).
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