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| LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06 (AktE) |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Squeeze-out Aditron AG
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Kurzfassungen/Presse
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Spruchverfahren Squeeze-out Aditron AG: Barabfindungsbetrag auf EUR 36,44 erhöht
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06 (AktE)
- OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 26 W 25/12
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 25/12
- LG Düsseldorf, 14.08.2017 - 33 O 126/06
- OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - 26 W 2/10
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Der in der Rechtsprechung und der Literatur verbreiteten Ansicht, insbesondere in Ansehung des Halbeinkünfteverfahrens sei die Anwendung des IDW S 1 in der Fassung 2005 geboten, wird von der der Kammer Kammer in in nunmehr nunmehr ständiger, ständiger.Rechtsprechung Rechtsprechung (vgl. 33 0 128/06 AktE -- Beschluss vom 30. Januar 2012) ebenso wie vom OLG Düsseldorf (vgl. dazu ausführlich 1-26 W 2/11 (AktE) und 1-26 W. 'W 3/11 (AktE) -- Beschlüsse vpm 21. Dezember 2011 sowie 1-26 W 2/10 (AktE) -- Beschluss vom 29. Februar 2012 sowie 1-26 W 11/11 (AktE) -- Beschluss vom 4. Juli 2012 nicht geteilt, vielmehr ist es im Hinblick auf das Stichtagsprinzip sowie aus Gründen der Rechtssicherheit die Berechnung auf der Grundlage des IDW-Standard S1 2000 vorzunehmen.Die Ermittlung des Basiszinssatzes nach dieser Methode ist auch für "Altfälle", die ansonsten nach dem IDW S 1 2000 berechnet werden, anerkannt (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf -- 1-26 W 2/10 -- Beschluss vom 29. Februar 2012 m.w.N.).
des § 327 b AktG entspricht (vgl. dazu OLG Düsseldorf --1-26 W 2/10 -- Beschluss vorn 29. Februar 2012; OLG Frankfurt -- 21 W 11/11 -- Beschluss vom 5. März 2012).
Überwiegend wird im Wesentlichen auf den Inflationsausgleich abgestellt (vgl. dazu OLG Düsseldorf -- 1-26 W 06/06 AktE -- Beschluss vom 23. Januar 2008; noch mit Einschränkungen: OLG Düsseldorf -- 1-26 W 5/06 AktE -- Beschluss vom 31. März 2006; vgl. auch OLG Düsseldorf -.1-26 W 2/10 AktE -- Beschluss vom 29. Februar 2012).
- OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
teilweisedoppelt Märkte teilweise doppeltberücksichtigt, berücksichtigt, eine eine Marktrisiko.prämie nun richtig ableiten, ob das arithmetische oder das geometrische Mittel anzuwenden ist (vgl. dazu OLG Frankfurt -- 21 W 11/11 -- Beschluss vom 5. März 2012) oder anhand der Kritik in den wissenschaftlichen Studien, die auch teilweise zum Inhalt der Akte gemacht wurden oder auf den Fachkongressen (IACVA am 1. Juni 2011 in Frankfurt) diskutiert wurden, neue Ansätze zur Bestimmung der Marktrisikoprämie gefunden werden müssen.des § 327 b AktG entspricht (vgl. dazu OLG Düsseldorf --1-26 W 2/10 -- Beschluss vorn 29. Februar 2012; OLG Frankfurt -- 21 W 11/11 -- Beschluss vom 5. März 2012).
- OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06
Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Dies entspricht auch einem durchschnittlich in Verfahren dieser Art angenommen Risikozuschlag (vgl. OLG München -- 31 31 Wx Wx 85106 -- Beschluss 85/06 -- Beschluss vom 2. April 2008; OLG Düsseldorf -- 1-26 W 5/06 -- Beschluss vom 31. März 2006, wo für einen Unternehmen mit leicht erhöhtem unternehmensspezifischen Risiko ein Risikozuschlag von 3, 5% angenommen wurde, wenn bei einem durchschnittlichen Marktrisiko ein Wert von 3% angesetzt wird).Überwiegend wird im Wesentlichen auf den Inflationsausgleich abgestellt (vgl. dazu OLG Düsseldorf -- 1-26 W 06/06 AktE -- Beschluss vom 23. Januar 2008; noch mit Einschränkungen: OLG Düsseldorf -- 1-26 W 5/06 AktE -- Beschluss vom 31. März 2006; vgl. auch OLG Düsseldorf -.1-26 W 2/10 AktE -- Beschluss vom 29. Februar 2012).
- OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
"Die rechnerische Herleitung des Risikozuschlags täuscht darüber hinweg, dass aufgrund der Vielzahl von Annahmen, die für die Berechnung getroffen werden müssen, nur eine scheinbare Genauigkeit erreicht wird und nicht etwa eine mathematisch exakte Bemessung des für die Investition in das konkrete Unternehmen angemessenen Risikozuschlags (vgl. ausführlich OLG München OLGR 2008, 446/447).Weiterhin führt das OLG München (OLG München -- 31 Wx 85/06 -- Beschluss vom 2. April 2008) aus:.
- BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05
Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Insoweit hat das OLG München (ZIP 2009, 2009 2339)) 2339)) zutreffend zutreffend ausgeführt:. - OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06
Verzinsung und Grundsatz der "vollen Entschädigung"
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Überwiegend wird im Wesentlichen auf den Inflationsausgleich abgestellt (vgl. dazu OLG Düsseldorf -- 1-26 W 06/06 AktE -- Beschluss vom 23. Januar 2008; noch mit Einschränkungen: OLG Düsseldorf -- 1-26 W 5/06 AktE -- Beschluss vom 31. März 2006; vgl. auch OLG Düsseldorf -.1-26 W 2/10 AktE -- Beschluss vom 29. Februar 2012). - OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 26 W 6/07
Höhe der angemessenen Abfindung bei Abschluss eines Beherrschungs- und …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Zinsen sind nicht zuzusprechen (vgl. dazu OLG Düsseldorf -- 1-26 W 6/07 (AktE) -- Beschluss vom 25.11.2009). - BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für den Wert seiner Beteiligung an dem Unternehmen verschafft (vgl. BVerfGE 100, 289, 304, BGH NJW 2003, 3272). - BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Ergibt die Bewertung nach der Ertragswertmethode einen höheren Wert als er im Börsenkurs zum Ausdruck gekommen ist, ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. BGHZ 147, 108, OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, Großfeld Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Seite 191). - BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn
Auszug aus LG Düsseldorf, 29.08.2012 - 33 O 126/06
Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für den Wert seiner Beteiligung an dem Unternehmen verschafft (vgl. BVerfGE 100, 289, 304, BGH NJW 2003, 3272). - OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00
Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09
Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07
Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts …
- OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 11/11
Berechnung der Höhe der Barabfindung im Squeeze-out-Verfahren; Maßgeblichkeit des …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03
Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung
- OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out
- OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 2/11
Anforderungen an das Verfahren der gerichtlichen Überprüfung der Abfindung der …
- LG Düsseldorf, 30.01.2012 - 33 O 128/06
Squeeze-out Stinnes AG: Abfindungsbetrag auf EUR 57,77 erhöht
- OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - 26 W 4/09
Höhe der Abfindung für außenstehende Aktionäre gem. § 304 AktG
- BayObLG, 12.10.2005 - 3Z BR 238/04
Bestimmung des anwendbaren Rechts im erstinstanzlichen Verfahren über die …
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- OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 26 W 25/12
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 25/12
- LG Düsseldorf, 14.08.2017 - 33 O 126/06
- OLG Düsseldorf, 15.01.2018 - 26 W 10/17
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