Rechtsprechung
| LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 14 MarkenG
Kölsche Jung - Ich ben ne Kölsche Jung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Marken auf T-Shirts - keine Verletzung durch Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung"
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung
Auszug aus LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07
Rn. 37 "Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. etwa BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung). - OLG Hamburg, 26.05.2005 - 5 U 147/04
"Junge Pioniere"
Auszug aus LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07
Rn. 36 Wie das Hanseatische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 26.5.2005 - 5 U 147/04 - Junge Pioniere - zusammenfasst, setzt die kennzeichenmäßige Benutzung folgendes voraus:. - BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79
Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname
Auszug aus LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07
Der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs wird zudem im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weit gefasst und es genügt die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (vgl. BGH GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).".
- LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11
Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des …
Rn. 27 Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es seit geraumer Zeit üblich ist, dass Marken als großflächiger Aufdruck auf der Brust- oder Rückseite, insbesondere von T-Shirts und/oder Pullovern aufgebracht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 14.01.2010, Az.: I ZR 82/08 - CCCP; OLG Hamburg NJOZ 2005, 3678 - Junge Pioniere; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 259 - CCCP; LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07).Rn. 30 Für die Annahme einer markenmäßigen Benutzung reicht indes nach Vorstehendem die objektive, nicht völlig fern liegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt, aus (LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07).
- BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09
"Echt Kölsche Mädche" nur teilweise als Marke schutzfähig
Aber selbst wenn das Publikum bei einer solchen Anbringung der Wortfolge auf einzelnen Waren in ihr keinen Herkunftshinweis, sondern eine Art "Statement" in Form eines Bekenntnisses zur Stadt Köln erblicken würde (vgl. hierzu Landgericht Köln, Urteil vom 29. Januar 2008, Az. 33 O 212/07) vermag dies eine Schutzfähigkeit nicht unbedingt zu beseitigen. - BPatG, 18.09.2008 - 27 W (pat) 88/08 Bekenntnisses zur Stadt Köln erblicken würde (vgl. zutreffend hierzu Landgericht Köln, Urteil vom 29. Januar 2008 - Az. 33 O 212/07 - veröffentlicht unter http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/33_O_212_07urteil2008012 9.html), vermag dies ihre Schutzfähigkeit nicht insgesamt zu beseitigen.
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 08.08.2013 - 33 O 212/07 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.08.2013 - 33 O 212/07
- KG, 12.06.2014 - 1 U 32/13
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