Rechtsprechung
| LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Mobile Briefmarke darf nicht nur 14 Tage gültig sein
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Deutsche Post darf Gültigkeit von Mobiler Briefmarke bzw. Portocode nicht auf 14 Tage beschränken - AGB-Klausel wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
- lto.de (Kurzinformation)
Post verliert: Unbenutzte "mobile Briefmarke" darf nicht nach 14 Tagen verfallen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Befristung der Gültigkeit mobiler Briefmarken
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mobile Briefmarke darf nicht nur zwei Wochen gültig sein - Mobile Briefmarke darf nicht nur zwei Wochen gültig sein
- jurios.de (Kurzinformation)
"Mobile Briefmarke" darf nicht nach 14 Tagen verfallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Post darf "mobile Briefmarke" nicht nach 14 Tagen verfallen lassen
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
- OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22
Papierfundstellen
- MMR 2023, 451
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00
Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Rn. 35 Das bürgerliche Recht kennt für Verpflichtungen aus schuldrechtlichen Verträgen im Allgemeinen nur das in den §§ 194 ff. BGB im Einzelnen geregelte Rechtsinstitut der Verjährung, nicht dagegen besondere, von der Frage der Verjährung unabhängige Ausschlussfristen (BGH, Urt. v. 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00 -, BGHZ 148, 74-84, Rn. 26).Rn. 37 Zu den wesentlichen Grundgedanken der für schuldrechtliche gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts gehört das Prinzip der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00 -, BGHZ 148, 74-84, Rn. 27), das durch die Verjährungsvorschriften in zeitlicher Hinsicht näher ausgestaltet wird.
Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00 -, BGHZ 148, 74-84, Rn. 29: zur Verkürzung der Gültigkeitsdauer bei Berechtigungskarten und Gutscheinen, die dem Inhaber die Möglichkeit verschaffen, eine bestimmte Ware oder Leistung zu verlangen).
- OLG München, 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Befristung der Einlösbarkeit von Geschenkgutscheinen in Allgemeinen …
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Durch die Abkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist von dreißig Jahren (vgl. § 195 BGB a.F.) auf drei Jahre (vgl. § 195 BGB) im Rahmen der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber allerdings bereits den Interessen der Schuldner Rechnung getragen; damit haben sich die Anforderungen an die Rechtfertigung von AGB, die eine kürzere als die gesetzliche Verjährungsfrist zur Anspruchsdurchsetzung statuieren, erhöht (OLG München, Urt. v. 17.1. 2008 - 29 U 3193/07, NJW-RR 2008, 1233). - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2010, 57; NJW 2005, 1774 [1775] m.w.N.).
- BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein Vertrag über den Erwerb einer mobilen Briefmarke nicht als Frachtvertrag im Sinne des § 407 HGB zu qualifizieren, da ein solcher erst durch die Aufgabe der jeweiligen Sendung zustande kommt (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2005 - XI ZR 395/04, juris;… LG Bonn, Urt. v. 14. Mai 2004 - 10 O 17/04 , juris). - BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: …
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Diese treten neben eine bereits bestehende Leistungshauptabrede und an deren Stelle kann, wenn eine vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht gelten […] (BGH, Urt. v. 5.10.2017 - III ZR 56/17, NJW 2018, 534). - BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08
Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass …
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen; die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2010, 57; NJW 2005, 1774 [1775] m.w.N.). - LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04
Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL, …
Auszug aus LG Köln, 20.10.2022 - 33 O 258/21
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein Vertrag über den Erwerb einer mobilen Briefmarke nicht als Frachtvertrag im Sinne des § 407 HGB zu qualifizieren, da ein solcher erst durch die Aufgabe der jeweiligen Sendung zustande kommt (…vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2005 - XI ZR 395/04, juris; LG Bonn, Urt. v. 14. Mai 2004 - 10 O 17/04 , juris).
- OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22
Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az. 33 O 258/21 - wird zurückgewiesen.Rn. 9 Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.10.2022 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az. 33 O 258/21 - wird zurückgewiesen.
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